So fordern Sie Ihre Beiträge zurück - bei bAV ?

  • Hallo,


    zu dem Artikel "So fordern Sie Ihre Beiträge zurück" (http://www.finanztip.de/widerspruchsrecht-lebensversicherungen) habe ich eine Frage.


    Ist dies auch möglich bei einer bAV (Direktversicherung / betriebliche Altersvororge) ?
    Ich hatte von 2002 bis 2003 zwei bAV Veträge (KLV und RV). Wenn ich diese nun widerrufe, hat dies evtl. irgendwelche negativen Auswirkungen bezüglich der Vorteile die man ja beim Gehalt / der Steuer hatte ?


    Und ist dies überhaupt noch möglich nach dieser Zeit, wenn der Vertrag schon gekündigt wurde ? Oder tritt hier eine Verjährung ein ?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    in der Regel können Sie selbst einen bAV Vertrag gar nicht widerrufen, weil Ihr Arbeitgeber diesen für Sie abgeschlossen hat. Insofern müsste der AG den Widerruf durchführen.
    Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft war.


    Rückabwicklung bei bAV wäre extrem aufwändig, in der Tat müsste allen Verrechnungen über das Gehalt zurückgerechnet werden. Ob dies überhaupt vorteilhaft ist, dürfte sehr schwer zu berechnen sein. Ausserdem wird der AG aus diesem Grund kaum zustimmen.


    Beste Grüße

  • Danke für die Antwort.


    In meinem Fall wäre ich der VN zuletzt gewesen, da ich die Verträge auf mich habe umschreiben lassen nachdem ich damals die Firma verlassen hatte und dann arbeitslos war. Kurz darauf wurden die Verträge von mir gekündigt.