Kfz-Versicherung: Rabattübertragung

  • Hallo,
    folgender Fall: Angehöriger A will das Kfz von Angehörigem B übernehmen mit dessen Schadensrabatt (B ist ausdrücklich einverstanden). Das Fahrzeug wird jedoch bei einer anderen Versicherung angemeldet, bei der eine Rabattübertragung zw. Angehörigen problemlos ist.


    FRAGE: Erhält A nach der Konstellation bei der neuen Versicherung
    ohne weiteres den Rabatt von B ?

  • Ergänzung: Die Kfz-Versicherung von B beinhaltet auf Nachfrage keine Rabattübertragung auf
    Familienangehörige (im Vertrag steht dazu nichts!) . Hat A bei seiner Versicherung trotzdem Anspruch auf Rabattübertragung von B, wenn B damit ausdrücklich einverstanden ist?


    Abgesehen davon halte ich es für eine Verbrauchertäuschung, daß eine Kfz-Versicherung in ihren Konditionen jegliche Angaben darüber verschweigt, ob eine Rabattübertragung auf Angehörige generell möglich ist und sich dazu nur auf separate Anfrage des Versicherten äußert.

  • Hallo @pluto5
    üblich ist,daß auf einem Formular von dem neuen Versicherer von A bestimmte
    Angaben abgefragt werden z.B:,daß A das Fahrzeug von B ständig in dem erforderlichen
    Zeitraum gefahren hat,sowohl A und B müssen dies durch Unterschrift bestätigen.
    Führerscheinkopie von A.Die beiden Versicherer haben dann intern Kontakt.
    Sie sollten diese erforderlichen Formalien mit dem Versicherer von A abklären.
    Vertragsgrundlage einer KfzVers sind u.a.die AKB.Diese Bedingungen regeln auch
    oder auch nicht wie der jeweilige Versicherer mit der SFR Übertragung auf eine
    andere Person umgeht.
    Viel Erfolg
    trumpet

  • Hallo trumpet: Der Punkt ist, daß der Versicherer von B erst auf Nachfrage(!) erklärte,
    ein Rabattübertrag sei generell nicht möglich - obwohl dazu nichts in dessen Vertragskonditionen
    steht (dürfte deshalb m. E. rechtlich angreifbar sein).
    A hat ein eigenes Kfz mit unfallfreier Fahrpraxis und das Fahrzeug von B bisher auch nicht benutzt.
    Ein Rabatt ist personenbezogen, u. wenn B seinen (höheren) Rabatt ausdrücklich auf A mitübertragen will auf dessen Versicherung, so dürfte dem alten Versicherer doch nicht das Recht zustehen, eine Übertragung zu verhindern.
    Alles etwas unübersichtlich u. dubios.

  • Hallo pluto5, von einer generellen Ablehnung der SFR-Übertragung habe ich noch nie gehört und ich hatte in den letzten Jahren einige hundert KFZ-Policen in der Hand.


    Allerdings muss die Nutzung des (Alt-)Fahrzeugs durch den SFR-Begünstigten plausibel begründet werden, und zwar für den Zeitraum, der in SFR-Jahren übertragen werden soll.


    Es ist z.B. nicht plausibel, dass eine in Bayern lebende Enkelin regelmäßig das Fahrzeug des in Hamburg wohnenden Großvaters bewegt haben soll.


    Ebensowenig kann jemand, der den Führerschein seit 10 Jahren besitzt, mehr wie SFR 10 übernehmen.


    Eine SFR-Übertragung wird auch dann abgelehnt, wenn im Altvertrag nur der Versicherungsnehmer als alleiniger Fahrer vermerkt ist. Dann wäre eine Nutzung durch Dritte quasi vertraglich ausgeschlossen gewesen, was eine theoretische Erfüllung der Kriterien für eine SFR-Übertragung (=regelmäßige Mitbenutzung) unmöglich macht.


    Du kannst davon ausgehen, dass die Versicherer sich untereinander absprechen und ggf. unwahre oder geschönte Angaben entdeckt werden.


    Gruß

  • Hallo bimmerfan: Ja danke, der Fall liegt in der Familie, man wird abwarten, ob ein SFR-Übertrag
    möglich sein wird.


    Bei der Gelegenheit ein ähnlicher Fall: Es besteht für das Fahrzeug der Ehefrau ein langjähriger V-Vertrag (schadensfrei), in dem der Ehemann von vornherein als hauptsächlicher Fahrer benannt war. Auf Nachfrage bei dem Versicherer hieß es, ein Rabattübertrag auf den Ehepartner sei in
    den AGB nicht vorgesehen (dort steht kein Wort davon!), obwohl der Ehepartner ausdrücklich
    im Vertrag als Mitfahrer steht. Im Ergebnis würde der Ehepartner also trotz langjähriger unfallfreier
    Fahrpraxis bei Abschluß eines eigenen V-Vertrages wie ein Anfänger eingestuft!?
    Hier liegt rechtlich offenbar einiges im Unklaren.

  • @pluto5



    Warum der SFR bei Ehepaaren nicht untereinander übertragen werden kann, ist mir unklar, denn sowas müsste immer möglich sein, wenn der Ehepartner auch als Fahrer eingetragen ist und entsprechend lange den Führerschein besitzt.


    Selbst wenn der SFR nicht übertragen wird, bieten sehr viele Versicherer eine günstigere Einstufung, wenn ein weiteres Fahrzeug hinzukommt und innerhalb der Familie angemeldet wird. Ich kann bei so einer Konstellation z.B. problemlos SF2 (55%) vergeben.


    Wer auch immer sich da so querstellt, manchmal hilft ein klärendes Gespräch mit dem Vermittler. Außer es handelt sich um einen Direktversicherer. Dann würde ich eventl. ohne Änderungen erstmal den Versicherer wechseln und danach umschreiben.


    Gruß

  • bimmerfan: Der Versicherer, der Rabattübertrag auf den Ehepartner generell ablehnte, soll hier mal genannt werden: Euro-go - Tochter der Europaversicherung. Vorher war das die Dtsche. Internetversicherung.
    Es bleibt ärgerlich u. inakzeptabel, daß der Versicherer über einen wichtigen Vertragspunkt
    vor Vertragsschluß nicht aufklärte u. darüber auch nichts im Vertrag steht. Ein korrektes Geschäftsgebaren sieht anders aus (bin selbst unternehmerisch tätig).

  • @pluto5
    habe mir die AKB der Europa-go angesehen.es gibt dort grundsätzlich
    keine Personenbezogene Rabattübertragungen.
    Die von bimmerfan im 2.Absatz seiner Stellungnahme aufgeführte Einstufung
    gibt es auch bei der Europa-go
    Ihre Kritik das nichts im Vertrag steht verstehe ich nicht.Die AKB sind Bestandteil
    des Vertrages mit umfangreichen Infos.Warum soll er was schreiben was es nicht gibt.
    Stellen Sie bei Abschluß einer KfzVers die Frage ob eine entsprechende Rabattübertragung
    möglich ist?
    trumpet

  • trumpet:
    In den mir vorliegenden AGB der Europa-go steht nichts zum Stichwort Rabattübertragung.
    Wenn ein Versicherer - im Gegensatz zu vielen anderen - eine SFR-Übertragung generell ausschließt, so hat ein solch relevanter Punkt nach meinem Vertragsverständnis auch klipp u. klar drinzustehen. Es ist nicht Sache des Versicherten, sich bei Vertragsschluß danach extra zu erkundigen, auch wenn dies rückwirkend gesehen sinnvoll gewesen wäre.
    Tatsache bleibt, daß die Europa-go einen SFR-Übertrag auf den Ehepartner auf Nachfrage generell ablehnte u. zu SFR-Übertragungen nichts im Vertrag steht.
    Und wie @bimmerfan schon sagte, bliebe nur Wechsel zu einem passenden Versicherer u. danach Umschreibung mit bestehendem SFR.

  • @pluto5


    ich habe jetzt auch mal in unseren Verträgen aus purer Neugierde gekuckt.


    Bei allen drei Versicherern ist zwar genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen die "Übernahme eines Schadensverlaufs" funktioniert, aber bei keinem der drei steht ausdrücklich in den AKB, wie die "Abgabe eines Schadensverlaufs" genau funktioniert - also dass der SFR bestätigt wird. Es steht nur unisono drin:


    "Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten."


    Andererseits sollte dieser Satz eigentlich Verpflichtung genug sein. Welchen Sinn hätte er sonst? Er steht immer unter I.7 der Bedingungen.


    Und diesen Punkt gibt e so auch bei der Europa-go.

  • Oekonom:
    Mit Verlaub, es geht hier um die notwendige eindeutige Vertragsangabe eines Versicherers, ob eine Rabattübertragung auf "nahe Angehörige" möglich ist oder nicht. Wenn dazu nichts klar im Vertrag steht, kann das nur Absicht sein (Versicherungsjuristen kann man ja wohl kein "Versehen" unterstellen) und stellt m. E. keinesfalls ein korrektes Vertragsgebaren dar.


    Die Sache ist für mich ausreichend erörtert. Den Beteiligten besten Dank für ihre Beiträge.

  • Hat jemand Rat zur Rabattübertrag des SFR des Dienstwagens nach Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis.

    Der Alt-Arbeitgeber hat im Rahmen der Abfindung der Herausgabe des SFR zugestimmt.

    Der Makler hat auch die Schadensfreiheit in Abstimmung mit der Firmenversicherung HDI bestätigt.

    Das Problem besteht darin, daß es ein SFR loser Flotten -Kfz-Haftpflichtvertrag mit Durchschnitts-SFR ist.

    Der private KFZ-Versicherer verweigert die Anerkennung der Rabattübertragung .