Haben Makler eine Informationspflicht - Schadensersatz Spekulationssteuer

  • Hallo Community,


    wir haben eine Eigentumswohnung verkauft, um den Erlös in einen Hauskauf zu stecken, da wir berufsbedingt in eine neue Stadt gezogen sind. Der Umzug fand 3 Jahre vor Verkauf der Eigentumswohnung statt, sodass wir diese bis zum Verkauf vermietet hatten. Der Verkauf erfolgte nach etwa 9,5 Jahren und wir konnten einen kleinen Gewinn daraus schlagen, den wir für den neuen Hauskauf gut gebrauchen konnten.


    Beide Fälle, Verkauf der Eigentumswohnung und Kauf des neuen Eigenheims, liefen über einen Makler. Nun ist die nächste Einkommenssteuerabrechnung fällig und durch Zufall erfahren wir vorher durch das TV, dass innnerhalb von 10 Jahren bei einem Verkauf einer Immobilie, die vermietet ist, eine Spekulationssteuer anfällt. Nach ersten Berechnungen sind dies in unserem Fall mehrere Tausend Euronen.


    Wenn man es sich nun überlegt, hätten wir ein paar Monate mit dem Verkauf warten müssen und es wäre keine Spekulationssteuer angefallen!!!


    Jetzt meine Frage: Hat ein Makler bzw. auch eine beteiligte Bank nicht die Pflicht darauf hinzuweisen, das eine Spekulationssteuer beim Verkauf der Immobilie anfallen wird? Die Eckdaten waren ja allen bekannt und das es sich nur um ein paar Monate handeln würde, die man den Verkauf hinausschieben würde war ja auch ersichtlich. Der Verkauf der Immobilie war auch nicht Vorraussetzung für den Kauf des Hauses.


    Dumm war nur, das als wir die Informationen selbst herausgefunden haben, alles schon geschehen war. :(:(


    Vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder kann mir sagen, ob eine Möglichkeit besteht Schadensersatz (zurückholen der Maklerprovision) zu fordern.


    Viele Grüße
    Rüdiger

  • Der Makler war für Euch immobilienrechtlich tätig,aber keinesfalls steuerberatend oder gar vermögensrechtlich.


    Die schuldhafte(!!)Verletzung einer Informations-bzw.Aufklärungspflicht(!!) Euch gegenüber ist daher nicht erkennbar.


    Es wäre ganz allein Eure Aufgabe gewesen,die steuerlichen Implikationen dieser doch (in finanzieller Hinsicht)beträchtlichen Transaktion beizubringen.


    Googeln hätte genügt.

    • Offizieller Beitrag

    In der Regel wird ein solcher Prozess vom Steuerberater begleitet, war dies bei euch nicht der Fall?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Der Makler war für Euch immobilienrechtlich tätig,aber keinesfalls steuerberatend oder gar vermögensrechtlich.

    das sehe ich auch so.


    Am ehesten ist hier wohl der Notar in der Pflicht, weil hier schon eine gewisse Beratungspflicht besteht.


    In unserem Immobilienkaufvertrag steht explizit unter "Belehrungen":


    Die Beteiligten wurden vom Notar insbesondere belehrt:
    .
    .
    .
    " Aus der Veräußerung von Immobilien entstehende Gewinne können der Einkommensteuer unterliegen"

  • Weder die Bank noch der Immobilien-Makler sind aufgrund der mit ihnen bestehenden Vertragsverhältnisse verpflichtet auf die anfallende Steuer aufmerksam zu machen.


    Wenn der Notar in seinen Belehrungen diesen Satz wie von @Oekonom beschrieben aufgeführt hat, ist er seiner Belehrungspflicht völlig ausreichend nachgekommen. Der Notar ist nicht verpflichtet, das einzelne zu beurkundende Geschäft auf seine steuerlichen Auswirkungen bei den Beteiligten zu prüfen.


    Falls der Notar in Ihrem Fall Sie über mögliche Steuerpflicht nicht belehrt hat, habe ich große Zweifel, ob Sie daraus einen Schadensersatzanspruch herleiten können. Primär trifft die Belehrungspflicht des Notars die rechtlichen Folgen des beurkundeten Rechtsgeschäfts. Auf steuerliche Folgen hinzuweisen, ist Sache des Steuerberaters.

  • Vielen Dank für die Antworten, so was hatte ich mir schon gedacht.


    Ist halt alles ziemlich ärgerlich.


    Trotzdem viele Grüße
    und ein schönes Wochenende