Lebensversicherung beleihen

  • Hallo Franziska,
    ich hatte in zwei Beratungsfälle eine Situation bei meinen Auftraggebern vorgefunden, in der die Handlungsoption Lebensversicherung beleihen bzw. Policendarlehen zum Zuge kam (siehe bitte auch meinen Beitrag vom 18.06.2016 mit meinen grundsätzlichen Anmerkungen zur Auswahl der „richtigen“ Handlungsoption - Lebensversicherung verkaufen - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community). Finanztip hat ja selber einen ordentlichen Ratgeber zu dem Thema bereitgestellt; siehe Link zum Finanztip-Ratgeber (http://www.finanztip.de/lebensversicherung-beleihen/). In beiden Fällen wurden die Verhandlungen direkt mit den Versicherern geführt.


    Bekanntlich kann der Versicherungsnehmer beim Policendarlehen eine „Vorauszahlung“ auf seine Lebensversicherung erhalten, und zwar bis zur Höhe des angesammelten Deckungskapitals. Diese Möglichkeit wird auch als Beleihung oder Policendarlehen bezeichnet und setzt voraus, dass der entnommene Beitrag vom Versicherungsnehmer verzinst wird. Die Tilgung dieser „Vorauszahlung“ kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Ebenso ist die Tilgung durch die Erhöhung der laufenden Beiträge möglich. Wird die Vorauszahlung nicht zurückgezahlt, wird das Darlehen später von der Versicherungsleistung abgezogen.


    In dem einen Fall benötigte mein Auftraggeber relativ schnell liquide Geldmittel und hatte bereits durch eine Baufinanzierung relativ stark Fremdkapital in Anspruch genommen. In die kapitalbildende Lebensversicherung hatte er schon gute 15 Jahre Beiträge einbezahlt. Der Versicherer bot uns ein Policendarlehen in Höhe des Rückkaufwertes abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 5 % an. Die Verzinsung des Policendarlehens lag natürlich über dem Niveau von erstrangig besicherten Baufinanzierungen, aber war für ihn immer noch attraktiver als Konsumenten- oder Ratenkredite.


    Mein Auftraggeber sah folgende Vorteile in der Inanspruchnahme eines Policendarlehens im Vergleich zum Abschluss eines Konsumenten- oder Ratenkredites:


    # Zinssatz war geringer als bei einem Konsumentenkredit
    # Die Tilgung des Policendarlehens war durch Erhöhung der laufenden Beiträge möglich
    # Die Tilgungsgestaltungen waren relativ flexibel und gut auf die individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen
    # Er erhielt eine höhere „Darlehenssumme“ als es wahrscheinlich bei einem Konsumentenkredit möglich gewesen wäre.
    # Soweit ersichtlich, erfolgte die Gewährung des Policendarlehens ohne Bonitätsprüfung (müsste nochmals geprüft werden!)
    # Zusatzversicherungen konnten erhalten werden


    Wichtig zu wissen ist, dass der Versicherer ein Policendarlehen nicht einräumen muss, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Policendarlehens. Ferner ist es wichtig zu wissen, dass es für ein Policendarlehen keine „Standards“ gibt. Damit ist gemeint, dass man mit dem Versicherer die Konditionen und Bedingungen individuell verhandeln muss und insofern eine klare Vorstellung haben sollte was man will und was man tatsächlich in Verhandlungen umsetzen kann.