... Pflicht!?

  • Hallo zusammen ...


    ich habe ein paar Grundsatzfrage ...


    Seit gut 2 Jahren habe ich eine (neue)BU-Versicherung (Württenbergische). Beim Abschluss habe ich damals wie üblich, zurückliegende Operationen(wie in meinem Fall Wirbelsäule) mit angegeben. Ob Standard oder nicht, hierfür habe ich laut Police keinen Versicherungsschutz.


    Nun habe ich vor ca. 10 Tagen eine OP durchführen lassen müssen, die den Bereich Spinalkanal betraf. Es war ein gutartiger Tumor, der mir aus der HWS (3-4 Halswirbel) entnommen wurde.
    In meiner Police steht, das "traumatische" Erkrankungen wie Tumor im Spinalkanal in den Versicherungsschutz fallen.
    Nun meine erste Frage zu diesem Thema : was bedeutet dieser Begriff "traumatisch" wirklich? Finde keiner versicherungstechnische Erläuterung.
    Zweite Frage : Muss ich den Eingriff meiner Versicherung melden und ändert sich daher etwas an meinem Versicherungsschutz? Ist ein möglicher Nichtschutz
    nach der Meldung möglich?


    Denn wenn der Tumor wieder wachsen sollte(was möglich ist) und ich erneut eine OP benötige, kann der Ausdruck "traumatisch"(bei psychischer Auslegung)
    dann als haltlos deklariert werden? Denn die Möglichkeit eines erneuten Wachstums ist mir ja seit der Diagnose bekannt und daher eben nicht traumatisch!


    Aufgrund der OP-Stelle ist eine Querschnittslähmung , bei den Arme wie auch Beine betroffen währen, ein Faktor, der mir die Unsicherheit meiner BU vor
    Augen hält.
    Was wäre hinsichtlich dieser möglichen "Neuerkrankung" das sinnvollste für mich? Auch mit der Info, dass ich eine Patientenverfügung habe, die vorgibt, im Fall einer Querschnittlähmung die Ernährung einzustellen.


    Ich, ledig, Angestellter, arbeite als WISP-Admin (Wireless-Internet-Service-Provider - Arbeitsvertrag als IT-Systemelektroniker ) in einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft und bin Vater eines 4jährigen Kindes.


    Für eine zeitnahe Kurzerklärung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus und verbleibe mir freundlichen Grüßen


    S.G.

  • Hallo @SauBaer2016,


    mein Mitgefühl für Ihre Situation. Ich will versuchen, mit einigen Bemerkungen die Problematik etwas zu systematisieren.


    Die BU- Bedingungen der Württembergischen Versicherung habe ich leider nicht in deren Homepage gefunden. Die GDV- Musterbedingungen sehen keine nachträgliche Meldepflicht von nach Vertragsabschluss eingetretenen Erkrankungen oder Unfällen vor, wenn Sie daraus keine Ansprüche geltend machen wollen. Es wäre hier also wichtig, was in Ihren Bedingungen steht.


    Haben Sie eine individuelle Sonderklausel zur Wirbelsäule? Falls ja, sollte jedes Wort daraus auf die Goldwaage gelegt werden. Ich will Sie nicht weiter verunsichern, aber im worste case ist Ihre ganze BU- Versicherung bei Ihrer spezifischen medizinischen Fallgestaltung wertlos.


    Steht in Ihrer Police wirklich das.. "traumatische" Erkrankungen wie Tumor im Spinalkanal in den Versicherungsschutz fallen"?? Ich bin medizinischer Laie, aber die erste Erklärung in Wikipedia für Trauma (https://de.wikipedia.org/wiki/Trauma_(Medizin)) hebt auf die plötzliche Gewalteinwirkung von außen ab. Dies wäre allerdings ein Widerspruch zum Tumor? Grundsätzlich ist es so, dass Begriffe entweder in den Versicherungsbedingungen definiert werden müssen, oder der Begriff wird nach der allgemeinen Verkehrsauffassung verwendet. Im Zweifel legt das dann ein Gericht aus.



    Zusammenfassung: Studieren Sie Ihre Versicherungsbedingungen einschließlich aller Begleitdokumente sehr sorgfältig. Falls Sie begründete Zweifel bekommen, lassen Sie Ihre Police von einem Fachmann/-frau (z.B. Verbraucherzentrale, spezialisierter Anwalt) prüfen.



    Gute Besserung und alles Gute



    Pumphut

  • Hallo Pumphut ...


    es freut mich auf einer bestimmten Art und Weise, dass ich der "Sache" doch mehr an Aufmerksamkeit schenke. Gerade hinsichtlich ihrer schnellen Antwort.


    Zur Äußerung, ... ja die steht so drin ... ! Da, wie sie selbst sagten, ein Klärung zur Ausdrucksform nötig sei, werde ich parallel zur Anfrage an die gen. Versicherung auch gleich noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale in Augenschein
    nehmen.


    Über beide Infoquellen berichte ich dann nochmals kurz ...


    Vielen Dank und ein schönes Restwochenende !


    Hochachtungsvoll


    SauBaer2016 aus MD

  • Hallo @SauBaer2016


    danke für Ihre Darlegung und vorab alles Gute für alles was kommt für Sie und Ihr Kind!


    Ich würde gerne eine konkrete Aussage treffen und denke, dass ich dazu als Fachmann auch in der Lage wäre. Dafür benötige ich den konkreten Wortlaut der von der Württembergischen formulierten Erschwernis vom ersten bis zum letzten Wort.


    Eine Nachmeldepflicht zu neu hinzugekommenen Erkrankungen besteht in der BU-Versicherung nicht.


    Hilfreich für sachdienliche Aussagen wären auch der Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung und der Tarifname.


    Gute Besserung!


    Schöne Grüße,
    Michael