Steuererklärung 2014 - Strafe bei später Abgabe?

  • Ich muss dieses Jahr mein erste Stuererklärung einreichen. Nach einem Studium war ich 2013 erst kurz freiberuflich unterwegs, um dann in eine Anstellung überzugehen. Die Beträge, die ich freiberuflich verdient habe, sind lächerlich, aber machen mir die meisten Probleme. Ich habe fast alles erfasst, fürchte aber, dass ich nicht rechtzeitig zum 2. Juni mit der Steuererklärung fertig werde. Einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten und den so kurz vor knapp zu beauftragen, macht auch keinen Sinn.


    Ich weiß, dass ich selber Schuld bin... hätte das Ganze ja auch schon früher angehen können. Aber bis alle Belege zusammen hatte und mit dem Stress mit der Einarbeitung im neuen Job... da habe ich's nicht eher geschafft.


    Frage: Muss ich bei einer späteren Einreichung eine Strafe zahlen? Und wenn ja, wie hoch ist die? Oder wird mir einfach der Erstattungsbeitrag gekürzt?


    Danke schon mal für die Infos, ich bin echt verzweifelt!

  • Du weißt schon, dass du die Kosten für den Steuerberater absetzen kannst??? Und wenn der das macht, dann hats du sowieso noch länger Zeit.Musst dem Amt nur Bescheid geben, das ist alles.


    Und du weißt auch, dass Unternehmen bzw. Freiberufler ihre Erklärung über Elster einreichen Müssen? An deiner Stelle würde ich mir schnellstens ein Steuerprogramm besorgen

  • Nee, das wusste ich erhlich gesagt nicht! Warum sagt einem das denn auch keiner? Ich habe jetzt, obwohl ich es mir nicht leisten kann, einen Profi beauftragt. Wenn die Kosten dafür, wie du sagst, von der Steuer abziehbar sind, ist es dann gottseidank nicht so schlimm. Aber doe Kosten werden das, was ich als Freiberufler verdient habe, wieder auffressen (bzw. das und die Krankenversicherung). Deutschland ist wirklich kein unternehmerfreudiges Land. :thumbdown: