Auszahlung einer Lebensversicherung

  • Nachdem ich 35 Jahre in eine Kapitallebensversicherung eingezaht habe, steht jetzt die Auszahlung an. Im Versicherungsvertrag steht: "Anstelle der fälligen Kapitalleistung kann der Empfangsberechtigte eine lebenslange Rente wählen, deren Höhe sich nach dem im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalleistung maßgebenden Rententarif richtet"
    Ich denke daran, die "Lebenslange Rente" zu wählen. Die Versicherung will mir diese Rente aber nur in Form eines neuen Vertrages "Vermögens- & Einkommensplan" genannt, gewähren. Dieser neue Vertrag ist mit erheblichen Kosten: Abschußkosten und Verwaltungskosten verbunden.
    Meine Rechtsauffassung ist, ich will keinen neuen Vertrag, sondern von meinem im Vertrag stehenden Wahlrecht Gebrauch machen.
    Kann die Versicherung mich tatsächlich zu einem neuen Vertrag zwingen, wenn ich die Auszahlung als Rente wünsche?
    Thomas

  • Hallo Thomas B.,


    das sieht nach einem recht komplizierten Fall aus. Nachdem, was Du hier aus dem Vertrag zitiert hast, könnte ein Wahlrecht innerhalb des bestehenden Versicherungsvertrages vereinbart sein. Gibt es im Versicherungsvertrag oder sind in den Bedingungswerken weitere Regelungen bzw. Bestimmungen zu diesem Wahlrecht? Ist beispielsweise eine Rente betragsmäßig ausgewiesen? In welcher Form wurde der "neue" Vertrag angeboten? Hat der Versicherer hier mit einem Schreiben geantwortet und die Vertragsänderung begründet?


    In Bezug auf das Alter des Vertrages ist der Garantiezins (Höchstrechnungszins) sicherlich sehr attraktiv und es macht Sinn ein etwaiges Wahlrecht nicht einfach aufzugeben. Daher ist es wahrscheinlich sinnvoll, wenn Du den Vertrag von einer Verbraucherzentrale, einem Versicherungsberater oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen lässt. Das ist ggf. bereits in Form einer ersten Beratung möglich, die nicht mehr als 297,50 € kosten sollte. Ein weiteres Entscheidungskriterium für die Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung ist natürlich die Höhe des angesparten Kapitals bzw. der voraussichtlichen Leibrente und der damit zusammenhängende Nutzen einer solchen Beratung (... was ist mein möglicher finanzieller Vorteil und was ist der Aufwand für einen Berater ...").