Kündigungsfrist als ArbeitNEHMER

  • Hallo Community,


    ich habe zwar Google gefragt aber irgendwie nicht das gewünschte/gesuchte Ergebnis erhalten. Mein Anliegen:


    Ich will wissen wie das mit einer Kündigung meinerseits aussieht. Wenn ich meinem Arbeitgeber zum 08.06 meine Kündigung gebe, jedoch zum 31.07 meinen gewünschten Austritt haben will, ist dies rechtskräftig? ich meine ich habe ja 4 Wochen Frist. Wenn ich nun weitaus VOR dieser Frist kündige, wie sieht da die Rechtslage aus?


    Ich will die Kündigung so schnell als Möglich abgeben.


    Liebe Grüße


    Aventarus

  • Hier stehen die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie sind nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. https://de.m.wikipedia.org/wik…gsfristen_im_Arbeitsrecht


    Sie können auch mit größerem Vorlauf kündigen, letztlich beliebig lang im voraus. Ich wäre hier aber vorsichtig, weil das Verhältnis zum Arbeitgeber in der Phase bis zum Arbeitsende meist nicht mehr so angenehm ist.

  • Grundsätzlich müssen Sie im ersten Schritt prüfen, welche Kündigungsfrist für Sie gilt. Vier Wochen zum Monatsende oder zum Fünfzehnten eines Monats ist die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit (§ 622 Abs. 1 BGB).


    Es kann jedoch in einem Tarifvertrag oder in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag eine abweichende Frist vereinbart worden sein. Dabei gilt eine Reihenfolge: zunächst gilt der individuelle Arbeitsvertrag, dann der Tarifvertrag. Dabei darf der Arbeitsvertrag jedoch keine schlechtere Regelung enthalten als tarifvertraglich vorgesehen.


    Wenn für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, haben Sie Recht mit den von Ihnen angegebenen vier Wochen.
    Die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit, auf die @chris2702 hingewiesen hat, gilt nur für eine arbeitGEBERseitige Kündigung. Das betrifft Sie also nicht. Sie können mit vier Wochen zum Monatsende oder zur Monatsmitte kündigen.


    Wie immer sind auch im Arbeitsrecht Kündigungsfristen sogenannte "Mindestfristen". Es ist daher durchaus möglich, dass Sie bereits am 08.06. mit Wirkung zum 31.07. Ihren Arbeitsvertrag kündigen.


    Bedenken Sie aber den Punkt, den @chris2702 zutreffend angesprochen hat: nach Abgabe der Kündigung kann das Arbeitsklima unangenehm werden. Sie könnten als "Deserteur" betrachtet werden. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, wann Sie die Kündigung einreichen.


    Haben Sie noch viele Überstunden oder Urlaubstage abzufeiern, kann dieses natürlich dafür sprechen, weit vor den vier Wochen schon zu kündigen. Schließlich sollten Sie dem Arbeitgeber nichts schenken. Viele Arbeitgeber sperren sich, wenn es um die Abgeltung von Urlaubsansprüchen und Überstunden im Kündigungsfall geht.


    Treffen Sie die für Sie richtige Entscheidung! Viel Erfolg!