Reiserücktrittversicherung lehnt Zahlung ab

  • Liebe Finanztip-Community,


    ich war bis März diesen Jahres in Riyadh bei einem saudischen Unternehmen angestellt. Ende März wurde mir innerhalb der Probezeit gekündigt. Da hatte ich schon meinen Familienheimflug für April bei Lufthansa gebucht und dafür über Lufthansa / AIG eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen.


    Ich habe den April-Flug umgehend storniert, Lufthansa hat mir einen Teil der Steuern und Gebühren erstattet und über den Rest habe ich die Unterlagen bei der Versicherung fristgerecht eingereicht.


    Die AIG lehnt die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, die Kündigung innerhalb der Probezeit wäre nicht „unerwartet" und damit die Kosten nicht erstattungsfähig.


    Ist das nur ein lahmer Versuch die Kostenübernahme zu vermeiden und habe ich hier eine Chance, wenn ich mich mit der Versicherung anlege oder ist der Fall aussichtslos?


    Wie sind Eure Erfahrungen? Ich finde in der Literatur nur wenig zur Definition eines „unerwarteten“ Arbeitsplatzverlustes. Für mich war die Kündigung innerhalb der Probezeit genauso unerwartet wie ausserhalb. Zumal es in Saudi Arabien keinen Kündigungsschutz gibt.


    Vielen Dank für Euren Rat.


    Michael

  • @MichaelF


    Das ist natürlich ärgerlich. Ich warne Kunden regelmäßig davor zu große Erwartungen zu haben an ein Produkt, dass wenig kostet aber vorgeblich unglaublich viele Dinge abdeckt. Es zählt am Ende ausschließlich der Vertrag, der geschlossen wurde.
    Es interessiert in letzter Konsequenz leider keine Versicherung, was eine bestimmte Person erwartet oder nicht erwartet. Hart aber wahr!


    Gibt es einen Link zu den Versicherungsbedingungen als PDF? Das ist schließlich die Grundlage des Vertrages. Oder wenigstens den Abschnitt aus dem Bedingungstext wo es um den Verlust des Arbeitsplatzes geht.


    Zum Thema unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes. Bitte ganz genau die Bedingungen hierzu lesen:


    - Versicherungsbedingungen beinhalten häufig zum Beispiel die Formulierung "Verlust des Arbeitsplatzes durch eine betriebsbedingte Kündigung" als Konkretisierung für den "unerwarteten" Verlust
    - eine andere Formulierung "Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson
    durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers." verschärft das ganze nochmal


    Es ist im Übrigen nachvollziehbar wenn eine Versicherung der Während der Probezeit generell eine Kündigung als erwartbares Ereignis ansieht, weil das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

  • Vielen Dank!


    In den Bedingungen steht:
    "Grundlage für die Erstattung [...] ist:
    Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
    des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber"


    Damit ist dann leider auch klar, dass der Versicherer bei einer Kündigung in der Probezeit nicht erstatten muss.


    Schade aber wahr. Tut mir Leid für Dich!


    Schöne Grüße,
    Michael

  • Hallo @MichaelF,


    grundsätzlich kann ich mich Vorsorgemanagement nur anschließen, in Ihrer sehr spezifischen Fallgestaltung gibt es aber trotzdem noch ein paar Fragen.


    Die AIG vertreibt TravelGuard weltweit. Sie haben die spezifischen deutschen Bedingungen angehangen. Und "betriebsbedingte Kündigung" ist auch ein sehr spezifisch deutsches Thema. Wie Sie schon schreiben, gibt es in Saudi Arabien keinen Kündigungsschutz..


    Haben Sie die Flugbuchung incl. Reiserücktritt unter Ihrer Adresse in Saudi Arabien getätigt? Falls ja, müssten auch die internationalen Bedingungen von TravelGuard gelten. Nach schnellem Durchlesen ist zwar auch im Platinium Plan der Arbeitsplatzverlust kein Trigger (so etwas ist dem amerikanischen Denken vollkommen fremd), aber vielleicht ergeben sich aus den internationalen Bedingungen noch andere Ansatzpunkte.


    Unabhängig davon ist Ihr Fall wieder einmal ein schönes Beispiel, wie das schnelle Mitbuchen einer komplexen Versicherungsleistung beim Kauf eines anderen Produkts oder Dienstleistung schief gehen kann. Hände weg von solchen nebenbei gekauften Versicherungen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo @Pumphut,


    vielen Dank für das fundierte Feedback. Ich habe das Flugticket und die Versicherung über das deutsche Lufthansa-Portal mit meiner deutschen Identität gekauft. Daher gehe ich davon aus, das der Vertrag auch nach deutschem Recht zustandegekommen ist.


    Ich schaue in diesem Fall wohl in die Röhre. War mir eine Lehre.


    Gruß,
    Michael

  • Ich würde das jetzt nicht als "schief gehen" bezeichnen.
    Der Fall einer Probezeit-Kündigung ist schlicht nicht versicherbar.


    Wäre der Fall einer Krankheit oder einer der anderen Fälle eingetreten, hätte die "mitgebuchte" Versicherung ja durchaus leisten müssen.


    Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, wegen einer Reiserücktrittskostenversicherung einen Versicherungsvermittler zu bemühen.

  • Ich würde das jetzt nicht als "schief gehen" bezeichnen.
    Der Fall einer Probezeit-Kündigung ist schlicht nicht versicherbar.


    Wäre der Fall einer Krankheit oder einer der anderen Fälle eingetreten, hätte die "mitgebuchte" Versicherung ja durchaus leisten müssen.


    Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, wegen einer Reiserücktrittskostenversicherung einen Versicherungsvermittler zu bemühen.

    Eine große Beratung braucht man hier in der Tat nicht. Die Bedingungswerke sind überschaubar. Einen Versicherungsvermittler bemüht man allerdings immer - ob das jetzt online ist mit Vergleichsmöglichkeiten (hielte ich für empfehlenswert, viele Makler haben das auf Ihren Homepages) oder bei der Reisebuchung. Die müssen sich alle registrieren als Versicherungsvermittler, denn sonst dürfen sie nicht vermitteln. ;)

  • Hallo,


    hatte für meinen Sohn eine Reiserücktrittsversicherung bei der AIG abgeschlossen. Nun ist er krank und ich wollte mich informieren, wie es wäre wenn es so weiterhin bleiben würde.


    Nach etlichen Stunden bekam ich einen Rückruf, den man sich auch hätte sparen können. Die Dame am Telefon war sowas von arrogant und besserwisserisch, dass ich dachte ich wäre bei einer Spaßsendung wie "versteckte Kamera". Sie fragte mich genaustens aus und als ich die Krankheitssymptome von meinem Sohn beschrieb sagte Sie immer wieder nur:"...ah ja, hmm, ja ne ist klar....Aha...achso....etc." Als ob ich etwas erzähle und sie es so abtut, nach dem Motto: du lügst und erzählst irgendwelche Geschichten.


    Das war nicht auszuhalten! Denke das war eine Art Masche um mich mundtot zu machen. Es war klar, dass ich eine Reiseabbruchversicherung zusätzlich benötigte, aber dieses unnötige Gestöhne und Schmierentheater am Telefon war einfach nur ekelhaft.


    Ich hätte da mal bei der ERV einen ähnlichen Fall und da wurde mir ohne viel dämliches Geschwafel kompetent geholfen, unabhängig davon ob ich eine Leistung erhalten habe oder nicht.


    Ich kann nach meiner Erfahrung nur sagen: Finger weg von der AIG. Einfach nur ekelhaft und Fremdscham.