Vorfälligkeitsentschädigung

  • Hallo,
    wahrscheinlich wurde dieses Thema hier schon unzählige Male diskutiert...ich frage trotzdem nochmal ganz konkret nach, also: wir haben 2006 einen Darlehn für einen Immobilienkauf (bei der Sparkasse) mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung aufgenommen. 2011 haben wir diese Immobilie verkauft, einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt.


    Kann ich diese Vorfälligkeitsentschädigung nun von der Bank zurückfordern? Oder ist der Vertrag "abgehackt" wegen des Aufhebungsvertrages?
    Wie sollte ich vorgehen?
    Ich möchte ungerne einen teuren Anwalt einschalten, wäre dies notwendig?
    Würde mir die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung zustehen, oder nicht, wie sähe es mit Zinsen aus? ?(


    Fragen über Fragen, kann jemand konkrete Auskunft geben?


    Vielen Dank schon mal im voraus!