Krankenkassen Beiträge werden vom Finanzamt nicht anerkannt

  • Hallo,


    ich bin Rentnerin und verdiene mir durch Beratungen auf selbständiger Basis noch
    200,00 - 300,00 Euro im Monat dazu. Ab einem Verdienst von 141,00 Euro muss
    ich der AOK Krankenkassen Beiträge bezahlen. Bei meiner Steuererklärung wurden
    diese Beiträge von dem Finanzamt nicht anerkannt, was mir unerklärlich ist. Vom
    Finanzbeamten wurde mir mitgeteilt, dass dies keine Ausgaben wären die ich
    absetzen kann.


    Muss ich diese Entscheidung akzeptieren oder was kann ich unternehmen?


    Vielen Dank für die Unterstützung.


    Grüsse Sabine

  • Vielleicht können Sie die Angaben etwas konkretisieren:


    1) haben Sie die Krankenkassenbeiträge als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit angesetzt? Das geht leider nicht.


    2) wenn Sie die Beiträge als Sonderausgaben angesetzt haben, ist ein Abzug grundsätzlich möglich.


    Sofern Fall 1) zutrifft, dann zumindest beim FA die Berücksichtigung als Sonderausgaben beantragen.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich habe die Krankenkassenbeiträge als Betriebsausgaben abgesetzt,
    da ich ja schon für meine Rente Krankenkassen Beiträge bezahle(die ich
    unter Sonderausgaben geltend gemacht habe) und
    diese zusätzlichen Beiträge nur die Selbständigkeit betreffen.


    Wenn ich die Beiträge unter Sonderausgaben geltend mache, werden sie dann
    nicht unter Ausgaben für die Selbständigkeit angerechnet?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • Krankenkassenbeiträge sind "Vorsorgeaufwendungen" - und daher "Sonderausgaben".


    Sie werden KEINER Einkunftsart zugerechnet. Es kommt daher nicht darauf an, ob Sie Renteneinkünfte oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben. Sie ermitteln zunächst Ihre Einkünfte - getrennt nach den Einkunftsarten (also z.B. Rente, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Mieten usw.).


    Erst danach ziehen Sie die Sonderausgaben ab und kommen auf diese Weise zum "zu versteuernden Einkommen".
    Dass der Finanzbeamte Ihnen die Krankenkassenbeiträge bei den Betriebsausgaben gestrichen hat, ist korrekt.
    Da gehören sie nicht hin.

  • Wenn ich die Beiträge unter Sonderausgaben geltend mache, werden sie dann
    nicht unter Ausgaben für die Selbständigkeit angerechnet?

    Leider nicht - aber im Ergebnis dürfte es auf das Gleiche hinauslaufen. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei Ihren Beiträgen um Pflichtbeiträge ohne "Schnickschnack" (Chefarzt, Einzelzimmer) handelt, und diese "Basiskrankenversicherungsbeiträge" sind voll abzugsfähig. http://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/


    Der Finanzbeamte hat zwar Recht, wenn er den Abzug als Betriebsausgabe verneint, aber falsch gehandelt, weil er offenbar nicht geprüft hat, ob ein Abzug als Sonderausgaben möglich ist. Das hätte er tun müssen, man nennt das Amtsermittlungspflicht (§ 88 AO).


    Also legen Sie Einspruch ein und beantragen die Berücksichtigung als Sonderausgaben.

  • Also wenn er die wirklich gestrichen hat (was bei den Betriebsausgabeb korrekt war) aber sie im Gegenzug nicht bei den Sonderausgaben angesetzt hat, dann ist das schon recht dreist.


    Denn die bekommt er automatisch auf den Bildschirm weil sie elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden, außer natürlich Sie haben bei der AOK Ihre Steuer ID nicht angegeben oder diese hat die Beiträge nicht korrekt übermittelt...


    Prüfen Sie nochmal genau Ihren Bescheid, ich vermute schwer, die Sonderausgaben bei der Krankenversicherung sind höher, als die, die Sie erklärt haben, falls dem nicht der Fall ist, müssen Sie Einspruch einlegen. Vorher würde ich jedoch beim Sachbearbeiter beim FA anrufen und das klären. Erfahrungsgemäß tun sich viele "Normalbürger" schwer einen korrekten Einspruch zu formulieren.