Unterschied beim Sparerpauschbetrag?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zu dieser Regelung:


    Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten 1.602 EUR.


    Wo ist da der Unterschied zwischen Alleinstehenden und Verheirateten? Zwei Nichtverheiratete haben doch zusammen den selben Sparerpauschbetrag (1602 EUR) wie ein Ehepaar (1602 EUR) ? Oder?

  • Den Unterschied gibt es schon! Dieser besteht in der Zusammenveranlagung gem. § 26 EStG. Diese Möglichkeit besteht nur für Verheiratete.


    Folgendes Zahlenbeispiel verdeutlicht die Besserstellung der Ehe: Ehemann M und Ehefrau F werden gemeinsam veranlagt. Weil F immer schön gespart hat, verfügt sie über 1.600 € an Kapitaleinkünften. M hat keine Kapitaleinkünfte.
    Ergebnis: F zahlt auf ihre Kapitaleinkünfte KEINE Steuern.


    Alternativ sind M und F nicht verheiratet, sondern leben so zusammen. In diesem Fall würde F einen Betrag von 799 € versteuern müssen. Der Freibetrag der auf M entfällt, würde sozusagen ohne Wirkung bleiben.