Ewiges Widerrufsrecht

  • Hallo und guten Tag,


    ich habe zum Thema in diesem sehr seriösen Forum schon viel über echte und unechte Abschnittsfinanzierungen gelernt, meinen speziellen Fall jedoch nicht besprochen gefunden, sodass ich kurz vor Toresschluss noch 2 kleine Fragen stellen möchte:
    Ende der 80er haben wir bei der PSD ein Baudarlehen mit variablem Zinssatz abgeschlossen; 2005 dann fand ich (leider), dass es günstig wäre, auf Festzins umzusteigen. Der neue Vertrag bestand aus einem eher formlosen Blatt, auf dem die neuen Konditionen aufgelistet waren (ohne Widerrufsbelehrung). Als die Zinsen dann gegen Null rauschten, hat man uns natürlich nicht mehr vom Haken gelassen. Das sieht für mich zwar nach einer unechten Abschnittsfinanzierung aus - aber ich bin halt kein Fachmann. Nur um mich hinterher nicht ärgern zu müssen: kann ich den Fall beruhigt zu den Akten legen?


    Zweite Frage: die Kosten einer Gerichtsverhandlung sollen bei dieser Thematik enorm sein und leicht eine 5stellige Summe erreichen. Stimmt das?


    Ich bedanke mich schon mal im Voraus mit freundlichsten Grüssen
    JW aus W