Steuerhässlich

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich habe mir viele Beiträge bezüglich der Steuerhässlichkeit ausländischer the. ETFs durchgelesen. Allerdings stehen trotzdem einige Fragen noch im Raum.


    Ich bespare Momentan den ETF110 und ETF127. Beide sind SWAP basierenden. Jedoch möchte ich sehr gerne einen phys. ETF haben und werde den ETF110 gegen den A0RPWH austauschen. Dieser ist jedoch steuerhässlich. Ich kann die Sparer Pauschalbetrag in Anspruch nehmen.


    Ich frage mich jedoch was konkret muss ich jetzt machen wenn ich diesen ETF bespare? Ich habe mich bis zum heutigen Tag noch nie mit Steuern oder Steuererklärungen auseinandergesetzt und deswegen stehe ich da sehr auf dem Schlauch. Vielleicht können mir da einige mit Praxiserfahrung weiterhelfen.


    Vielen Dank!

  • Hallo @Meto,
    herzlich willkommen im Forum. Um Ihre Probleme zu lösen, bin ich zwar nicht der richtige Ansprechpartner. Ich bin mir aber sicher, andere Mitglieder dieses Forums werden Ihnen sicher weiterhelfen.
    Aus Ihrer Fragestellung sehe ich, dass für Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Frage kommen könnte. Diese wird auf Antrag mittels Formblatt beim zuständigen Finanzamt erteilt. Die NV können Sie in belibig vielen Originalexemplaren beim Finanzamt anfordern. Sie gilt für 3 Jahre. Sie wird bei allen Finanzinstituten eingereicht wo Sie Erträge erwarten. Sie bekommen dann alle Erträge ohne Abgeltungssteuer ausgezahlt. Auch über den Sparerfreibetrag hinaus.
    NV gibt es jedoch nur, wenn Sie mit Ihren steuerpflichtigen Einnahmen unterhalb der Steuerfreigrenze bleiben.
    Beste Grüße


    Altsachse

  • Hallo @Meto,


    willkommen in der Community.


    Im Grunde spricht nichts dagegen. Im Grundlagenartikel hat FInanztip das dargestellt http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/ und detaillierter noch hier http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/thesaurierende-fonds/



    Zitat


    ... und nachweisen, dass Sie in den Vorjahren die laufenden Erträge bereits berücksichtigt haben.


    @Oekonom hat auf eine sehr gute Broschüre zum Thema verlinkt Fonds & Steuern - Geldanlage - Finanztip-Community


    Jetzt mal zur Praxis:
    Es muss eine Anlage KAP abgegeben werden, in der die ausschüttungsgleichen Erträge angegeben werden. Diese werden von der Depotbank auf der Steuerbescheinigung aufgeführt, allerdings in einer Summe. Hilfreich ist, wenn die Depotbank einen Aufriss dieser Summe über eine Erträgnisaufstellung macht. Diese Daten dann aufheben, damit bei Verkauf nachweisbar ist, dass die jeweiligen Steuern abgeführt wurden.


    Nicht jede Bank macht Erträgnisaufstellungen kostenlos: Flatex 17,85 €, Ebase kostenlos und unaufgefordert


    Auf dieser Seite haben wir einem Leser beim Ausfüllen der Steuererklärung geholfen - das ungefähr kommt dann jährlich ETFs - Flexibilität - Seite 4 - Geldanlage - Finanztip-Community

  • Aus Ihrer Fragestellung sehe ich, dass für Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Frage kommen könnte.

    Der Hinweis auf die NV ist gut, würde ich aber noch nicht als gegeben voraussetzen.


    Wichtig: Bei möglicher NV oder nicht ausgeschöpftem Freibetrag kann man den Bestand auch ganz oder teilweise "rollen", d.h. man verkauft so viel dass keine Steuern anfallen und kauft dann zurück. Damit erhält man diesen Wertzuwachs steuerfrei.

  • Vielen Danke für die schnelle Unterstützung. Ich werde mich erstmal mit den Vorschlägen und Anregungen auseinandersetzten.