Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen

  • Guten Tag,
    wir haben eine Eigentumswohnung. In der Verwaltungsabrechnung für 2015 werden folgende Angaben für die Steuererklärung gemacht:
    anteilige Aufwände gem § 35a Abs. 2 Satz 1 1.167 Euro
    anteilige Aufwände gem. § 35a Abs. 3 124 Euro


    Mir ist unklar in welche Zeile des Mantelbogens welcher Betrag eingetragen werden muß? Wer kann mir einen Tip geben? Danke im Voraus sehr herzlich.
    Beste Grüße
    Horstbruno

  • Ich gehe davon aus, dass die ETW selbstgenutzt und nicht vermietet ist:


    - Haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne von § 35a Abs. 2 EStG kannst du in Zeile 71 eintragen.


    - Handwerkerleistungen im Sinne von § 35 Abs. 3 EStG kannst du in Zeile 73 eintragen.

  • Oekonom, recht herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich habe die Frage auch an einen Sachbearbeiter des Finanzamts gestellt. Leider konnte er mir der Herr die Frage nicht beantworten. Umso erfreulicher, dass mir hier geholfen wurde.
    Nochmals danke und viele Grüße Horstbruno