KVdR Rechenweg für Beiträge

  • Hallo,



    heute habe ich eine Frage, bei der ich auch nach längerer Recherche zu keinem definitiven Ergebnis gekommen bin.



    Ich bin in der KVdR pflichtversichert und beziehe nebenbei Versorgungsbezüge unter dem zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (2016 145,25 EURO/M.); d.h. für diese Versorgungsbezüge zahle ich nach § 226/2 SGB V keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nun habe ich aber 1-2 mal im Jahr Einnahmen aus selbstständiger nebenberuflicher Tätigkeit.


    Meine Frage ist, ob die Beiträge zu KV und PV dann nur für den Anfallmonat oder für das gesamte Jahr berechnet werden. Für die Durchschnittsberechnung über das Kalenderjahr spricht, dass die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit letztendlich verbindlich nur über den Steuerbescheid ermittelt werden und der stellt nun mal auf das Kalenderjahr ab. § 226/2 SGB V stellt aber ausdrücklich auf die monatliche Bezugsgröße ab. Daraus könnte man schlussfolgern, dass jeder Monat gesondert zu betrachten ist.



    Zwei Beispiele mit fiktiven Zahlen sollen die Frage verdeutlichen:


    1. Monatliche Versorgungsbezüge 100 EURO; im Juli einmalige Zahlung aus Nebentätigkeit von 1.000 EURO netto.



    Berechnungsvariante 1: Einnahmen im Juli 1.100 EURO, daraus (gerundet) 18% entspricht einem Beitrag von 198 EURO, die restliche 11 Monate sind beitragsfrei.


    Berechnungsvariante 2: Gesamteinnahmen im Jahr 100*12 = 1.200 + 1.000 = 2.200 EURO; ergibt 183,33 EURO p.M.; damit ist jeder Monat beitragspflichtig und führt zu einem Jahresbeitrag von 33*12= 396 EURO.


    2. Monatliche Versorgungsbezüge 120 EURO, im Juli einmalige Zahlung aus Nebentätigkeit von 300 EURO netto



    Berechnungsvariante 1: Einnahmen im Juli 420 EURO, daraus (gerundet) 18% entspricht einem Beitrag von 75,60 EURO, die restliche 11 Monate sind beitragsfrei.


    Berechnungsvariante 2: Gesamteinnahmen im Jahr 120*12 = 1.440 + 300 = 1740 EURO; ergibt 145,00 EURO p.M.; damit ist man das ganze Jahr weiter beitragsfrei.



    Man sieht, je nach Ausgangslage ist der eine oder andere Rechenweg für den Versicherten oder die KV günstiger. Ich hoffe, die Berechnungsvorschrift ist irgendwo in den Tiefen des Sozialversicherungsrechts geregelt und hängt nicht von der Laune der Sachbearbeiterin ab. Hat jemand im Forum damit schon Erfahrungen gemacht?


    Gruß Pumphut