Meine Tocher und ich waren in der PKV. Vor 15 Jahren konnte ich in die GKV zurückwechseln und habe die PKV als Anwartschaftsversicherung weiterlaufen lassen. Die Tochter ist bis heute über die Familienversicherung mit drin. Versichert waren meine Tochter und ich. Vor 10 Jahren ist die Tochter chronisch erkrankt. Sie wird damit bis an ihr Lebensende umgehen müssen. Jetzt ist sie 18 und wird in absehbarer Zeit eine eigene Arbeit aufnehmen und damit einen eigenen Krankenversicherungsvertrag eingehen. Wenn sie privat versichert wäre, würde es ihr besser gehen, da die GKV bestimmte Dinge nicht übernimmt, die die PKV zahlen würde. Allerdings hätte die PKV keinen Spaß daran, die Kasse zahlt allein für die notwendigen Medikamente mindestens 30000 Euro im Jahr. Im Vertrag steht aber das bei einer Rückkehr keine neue Gesundheitsprüfung erfolgen würde.
1. Frage: Kann die Tochter aus UNSEREM in die PKV wechseln und ich verbleibe in der GKV und kündige damit meine Anwartschaftsversicherung?
2. Frage: Wenn ich jetzt, nach 15 Jahren, alternativ die Anwartschaftsversicherung für uns BEIDE kündigen würde, bekomme ich da von der PKV noch Geld wieder? Ich hatte da mal was diesbezügliches gehört. Im Zusammenhang mit Altersrückstellungen. Mein Altvertrag statt aus den Jahren 1990-1995.