Aus Anwartschaft zurück in die PKV wg. chronischer Krankheit?

  • Meine Tocher und ich waren in der PKV. Vor 15 Jahren konnte ich in die GKV zurückwechseln und habe die PKV als Anwartschaftsversicherung weiterlaufen lassen. Die Tochter ist bis heute über die Familienversicherung mit drin. Versichert waren meine Tochter und ich. Vor 10 Jahren ist die Tochter chronisch erkrankt. Sie wird damit bis an ihr Lebensende umgehen müssen. Jetzt ist sie 18 und wird in absehbarer Zeit eine eigene Arbeit aufnehmen und damit einen eigenen Krankenversicherungsvertrag eingehen. Wenn sie privat versichert wäre, würde es ihr besser gehen, da die GKV bestimmte Dinge nicht übernimmt, die die PKV zahlen würde. Allerdings hätte die PKV keinen Spaß daran, die Kasse zahlt allein für die notwendigen Medikamente mindestens 30000 Euro im Jahr. Im Vertrag steht aber das bei einer Rückkehr keine neue Gesundheitsprüfung erfolgen würde.


    1. Frage: Kann die Tochter aus UNSEREM in die PKV wechseln und ich verbleibe in der GKV und kündige damit meine Anwartschaftsversicherung?


    2. Frage: Wenn ich jetzt, nach 15 Jahren, alternativ die Anwartschaftsversicherung für uns BEIDE kündigen würde, bekomme ich da von der PKV noch Geld wieder? Ich hatte da mal was diesbezügliches gehört. Im Zusammenhang mit Altersrückstellungen. Mein Altvertrag statt aus den Jahren 1990-1995.

  • Beiträge siehst su nicht mehr wieder. Auch bei der PKV gibt es ein gewisses Solidarsystem.


    Hast du mal bei der PKV angerufen und dirch erkundigt? Die müssten dir doch sagen können, was es mit der Anwartschaft auf sich hat (Tipp: Einschränkung deiner Tochter ertsmal nicht erwähnen!).

  • 1. Frage: Kann die Tochter aus UNSEREM in die PKV wechseln und ich verbleibe in der GKV und kündige damit meine Anwartschaftsversicherung?


    2. Frage: Wenn ich jetzt, nach 15 Jahren, alternativ die Anwartschaftsversicherung für uns BEIDE kündigen würde, bekomme ich da von der PKV noch Geld wieder? Ich hatte da mal was diesbezügliches gehört. Im Zusammenhang mit Altersrückstellungen. Mein Altvertrag statt aus den Jahren 1990-1995.

    1. Frage: Wenn Ihre Tochter nun eine eigene Arbeit aufnimmt, ist sie ja in der Regel nicht freiwillig versichert - sofern nicht selbständig und nicht über der Jahresarbeitentgeltgrenze (derzeit 56.250 Euro/Jahr) verdienend. Als Angestellte oder Auszubildende ist sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Darüber hinaus, eine Anwartschaftsversicherung (egal ob große oder kleine Anwartschaft) sieht regelmäßig vor, dass man der in die PKV zurückkehrt sobald eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV vorliegt. Mit anderen Worten, der Kunde muss sich melden, wenn er/sie sich privat voll versichern könnte. Es ist also kein "ich-wechsel-wann-ich-will", sondern es besteht eine Meldepflicht. Anschließend erstellt die Krankenversicherung ein Umstellungsangebot. Hier ist Vorsicht geboten. Die PKV-Anwartschaft für Kinder lautet auf einen Krankenversicherungstarif (Ambulant+Stationär+Zahn) und Pflege, nicht aber auf Krankentagegeld. Hierfür würde eine Risikoprüfung erforderlich.


    2. Frage: Leider nein.