Hallo liebe Community,
als Neuzugang möchte ich zunächst einmal herzlich die Community begrüßen. Ich freue mich auf einen regen Austausch!
Zu meinem Thema:
Ich bekomme derzeit noch kein klares Bild bezüglich der Auswirkung der Beendigung des sog. Widerrufsjokers bezogen auf Immobiliendarlehensverträge in Richtung Lebensversicherungsverträge zusammen. Aus meiner Sicht bezieht sich die vom BMJV am 27.01.2016 beschlossene Gesetzesanpassung mit Wirkung zum 31.03.2016 ausschließlich auf Darlehensverträge mit dem Effekt, dass für diese ein wirksamer Widerruf gegenüber Banken letztmalig am 21.06.2016 ausgeübt werden kann. Eine Auswirkung auf das sog. "ewige Widerrufsrecht" für Lebensversicherungsverträge vermag ich nicht zu erkennen.
Sehe ich das verkehrt bzw. ist jemandem bekannt, dass die für Immobilienkredite beschlossene Vorgehensweise auch für die Lebensversicherungsverträge analoge Anwendung finden soll bzw. sich eine derartige Gesetzesinitiative schon im Köcher befindet?
Bin sehr gespannt auf eure Antworten.
Grüße
xman