"Rechnungsjahr" bei der Schufa

  • Hallo,


    vielleicht weiß das ja einer hier. Ich habe seit 4 Wochen meine Schufa-Auskunft bei mir zuhause. Sowie ich das beurteilen kann, darf man die Auskunft ja nur einmal pro Jahr kostenlos beziehen, oder? Heißt das, ich muss bis nächstes Jahr August für meine nächste Auskunft warten? Oder bemisst sich das Jahr bei der Schufa anders, d. h. könnte ich das theoretisch schon im Januar wieder machen (= kalendarisch)?


    VG & danke Justus

  • Hallo Justus,


    entscheidend ist das Kalenderjahr. Wenn Sie in 2014 einen unentgeltliche Auskunft eingeholt haben, haben Sie schon Anfang Januar 2015 den Anspruch auf eine Auskunft in 2015. Es können also auch weniger als 12 Monate zwischen den Auskunftsverlangen liegen.


    Auszug aus § 34 Abs. 8 BDSG:
    „Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen.“


    Beste Grüße,
    Britta