Hallo,
wir haben im März 2011 ein Z-15-Darlehen der L-Bank Karlsruhe erhalten.
Die Bank erhebt darin "Verwaltungskosten" soie "Geldbeschaffungskosten" in Höhe von jeweils 1318 Euro.
Fallen diese ebenfalls unter das BGH-Urteil, obwohl es sich hier um ein öffentlich gefördetes Darlehen handelt?
Vielen Dank und Grüße