Folgender Fall: Zwei Geschwister erben Haus/Grundstück ihrer Mutter zu gleichen Teilen (kein Testament vorhanden). Erbschaftsteuer entfällt, da der Nachlaßwert innerhalb der steuerl. Freigrenze (400.000 je Person) liegt. Geschwister (Tochter u. Sohn) sind sich einig, daß der Bruder das Objekt allein übernimmt u. nutzt und seine Schwester anteilig auszahlt.
FRAGE: Wie ist auszuschließen, daß den Geschwistern aufgrund der beabsichtigen Teilung irgendwelche steuerlichen Belastungen entstehen?