Nachlaßteilung

  • Folgender Fall: Zwei Geschwister erben Haus/Grundstück ihrer Mutter zu gleichen Teilen (kein Testament vorhanden). Erbschaftsteuer entfällt, da der Nachlaßwert innerhalb der steuerl. Freigrenze (400.000 je Person) liegt. Geschwister (Tochter u. Sohn) sind sich einig, daß der Bruder das Objekt allein übernimmt u. nutzt und seine Schwester anteilig auszahlt.


    FRAGE: Wie ist auszuschließen, daß den Geschwistern aufgrund der beabsichtigen Teilung irgendwelche steuerlichen Belastungen entstehen?

  • Ich denke es gilt vor allem zu vermeiden, dass es zu einem Spekulationsgeschäft iSv § 23 EStG kommt. Es ist also die Zehnjahresfrist zu prüfen, sofern nicht der Ausnahmetatbestand der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gegeben ist (§23 Abs. 1 Nr. 1 letzter Satz EStG).

  • Der Bruder soll alleiniges Eigentum erhalten und will dauerhaft darin wohnen. Hieße also: Steuerfreiung für den Bruder i.S. § 13 Abs. 1 Nr. 4 b EStG, sofern er mind. 10 Jahre darin wohnen bleibt?
    Damit wäre Erbschaftsteuer also keine Thema?


    Wie würde sich die anteilige Abgeltung des Bruders an die Schwester einkommensteuerlich für beide auswirken?

  • Erbschaftsteuer entfällt, da der Nachlaßwert innerhalb der steuerl. Freigrenze (400.000 je Person) liegt.

    damit stellt sich doch die Frage nach der Erbschaftsteuer gar nicht mehr und auch die mögliche Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG geht ins Leere


    Wie würde sich die anteilige Abgeltung des Bruders an die Schwester einkommensteuerlich für beide auswirken?

    Wie schon oben geschrieben, muss für die Schwester geprüft werden, ob ein Veräußerungsgeschäft vorliegt, dann hat sie ggf einen Spekulationsgewinn zu versteuern.


    Der Bruder hat Anschaffungskosten in Höhe der Abstandszahlung.