Bewertungsreserven: Tatsächliche Auszahlung

  • Hallo, haben Sie schon einen ersten Überblick darüber, wie die einzelnen Versicherungen mit dem neuen Gesetz umgehen? Ich fände es spannend wenn Sie oder die Verbraucher die Vorgehensweise schildern. Damit es wenigstens öffentlich wird, wie stark sich die einzelnen Unternehmen bereichern...


    Einige Versicherer waren ja anscheinend so ungeduldig mit dem Einbehalten der Reserven, dass sie diese sogar schon zum 1.8. durchsetzen wollten...


    Ich selbst kann erst in drei Monaten berichten...
    Viele Grüße Peter

    • Offizieller Beitrag

    Wir können noch keine ausführliche Auswertung zur Verfügung stellen. Aber ich kann folgendes sagen:
    - Uns ist kein (!) Versicherer bekannt, der nachwievor alle Bewertungsreserven ausbezahlt.
    - Die meisten Versicherer, von denen wir etwas wissen, streichen die Bewertungsreserven komplett oder zahlen nur noch in der Größenordnung von 10% des Wertes vor Gesetzesbeginn aus.


    Erfahrungsberichte liegen uns vor u.a. von:
    Debeka, Huk-Coburg, Württembergische, VGH, Provinzial Nordwest, Hannoversche, VPV, Zurich, Gothaer, Itzehoer, Cosmos, Ergo, Familienfürsorge, AXA, Allianz, Alte Leipziger


    VG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Saidi, hallo @Franziska,


    vielleicht bietet sich hierfür auch eine tabellarische Übersicht an, die in einem Finanztip-Artikel oder hier im Forum veröffentlicht wird?

  • muss dann im Falle z.B. der Allianz nicht auch die Auszahlung von Dividenden gestrichen werden ?


    Besteht eigentlich für die Verbraucher irgendein Hoffnungsschimmer im Nachhinein noch die Bewertungsreserven zu erhalten, wenn z.B. erfolgreich gegen das Gesetz geklagt wird? Muss man dazu bei Auszahlung der Versicherungssumme etwas beachten?


    Hat nicht jemand Lust gegen das Gesetz vorzugehen?


    Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag

    Henning: Wir prüfen das noch. Man muss natürlich sehen, dass es sich immer um Einzelfälle handelt, daher wir mit Verallgemeinerungen vorsichtig sein müssen.


    Peter:
    - Allianz: nein. Denn die Allianz Leben ist einer Tochter der Allianz-Mutter und hat mit dieser einen Gewinnabführungsvertrag. Hier haftet also quasi die Allianz-Konzernmutter für spätere Verluste. Dies trifft im übrigen für die meisten der großen Lebensversicherer zu, wodurch die Dividendenssperre bei einem Großteil der Branche ins Leere läuft.
    - Dass das Gesetz noch nachträglich gekippt wird, gilt als unwahrscheinlich. Der Bund der Versicherten hatte eine Verfassungsbeschwerde geprüft, aber nicht durchgeführt, wahrscheinlich wegen geringer Erfolgsaussichten. Insofern braucht man sich kaum Hoffnungen machen.
    Für diesen unwahrscheinlichen Fall ist nichts besonderes zu beachten. Man sollten lediglich die Abrechnungsunterlagen sowie die Police und die Wertbescheide der letzten Jahre lange, lange aufheben...


    BG

    • Offizieller Beitrag

    Den Tipp von @Saidi halte ich für wichtig.


    Die Unterlagen sehr lange aufbewahren, sonst kann eine nachträgliche Betrachtung schwierig werden.


    Wenn man die Politik so hört, u.a. Frau Tillmann von der CDU/CSU-Fraktion war diese Entscheidung für das LVRG "alternativlos" .. ich liebe diesen Begriff.


    Ich denke das in der Vergangenheit eine richtige Regulierung verpasst wurde und nun die Konsequenzen aus der Niedrigzinsphase so langsam ins Rollen und zum Tragen kommen ... und ja ich verstehe alle Lebensversicherungs-Kunden die sich über die nun niedrigere Auszahlung aufregen und teilweise auch entsetzt sind.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager