Wann sind Kinder n i c h t unterhaltspflichtig einem Elternteil gegenüber, der im Pflegeheim ist.

  • Wann sind Kinder generell von der Zuzahlung zum Pflegeheim eines Elternteil befreit?
    Das Sozialamt verlangt von meinen beiden Kindern eine Zuzahlung zu den Heimkosten für ihren pflegebedürftigen Vater.
    Ich habe mich 1977 von diesem gewalttätigen Mann getrennt. Meine Kinder waren zu diesem Zeitpunkt 4 Jahre alt und 8 Monate.
    Mein Exmann hat keinen Unterhalt gezahlt für mich und freiwillig auch nicht für die Kinder. Es kam nur ab und zu eine Zahlung übers Jugendamt.
    Beide Kinder hatten bis heute keinerlei Kontakt. Mein Exmann lebt heute von Sozialhilfe obwohl er in leitender Position tätig war und diese Stellung durch seinen Alkoholkonsum verloren hat.
    Weiss jemand Rat? Urteile diesbezüglich?
    Danke!

  • Meine Fachkenntnisse auf diesem Gebiet reichen sicherlich NICHT aus,Dir eine verläßliche Antwort zu geben,aber aus meinem Freundeskreis weiß ich zumindestens ansatzweise Bescheid:


    a)wenn Du Dich von Deinem Mann "nur"getrennt,aber nicht hast scheiden lassen,existiert die Einstandspflicht für Blutsverwandte ersten und zweiten Grades,


    b)es gelten Freibetragsregelungen,die Deine "Kinder" bzw.Dich für den Fall der (auf dem Papier und damit de jure) noch fortbestehenden Ehe eventuell von ihren Zahlungspflichten befreien,


    c)die von Dir angesprochenen Verfehlungen Deines Ex sind OHNE ausgeurteilte(!!) Straf-und Zivilrechtssachen gegen Deinen Ex leider irrelevant und begründen keinen Wegfall der genannten Forderungen wegen "Sittenwidrigkeit".


    So,mehr kann ich beim besten Willen nicht beitragen.Ihr MÜSST Euch sachkundig machen UND--da Sozialämter in diesen Dingen unnachgiebig sind sowie eine mit allen Wassern gewaschene Rechtsabteilung haben---einem Fachanwalt zumindestens für eine Erstberatung anvertrauen.


    Es bleibt zu hoffen,daß sich weitere auf diesem Gebiet kundige Forianer zu Wort melden.

  • Auf die Ehescheidung kommt es nicht an.
    Die Unterhaltspflicht der Kinder richtet sich nach § 1601 BGB und betrifft die Kinder deshalb IMMER.
    Auch wenn die Eltern nie verheiratet waren oder längst geschieden sind.


    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Vater alkoholkrank ist oder war und ob er sich um seine Kinder gekümmert hat.
    Lesen Sie § 1601 BGB! Diese Vorschrift ist erfreulich kurz und einfach.


    Der einzige Grund weshalb Ihre Kinder die Forderung des Sozialamtes ablehnen könnten, besteht in mangelnder Leistungsfähigkeit. Wenn das Einkommen Ihrer Kinder nicht ausreichen würde, sich selbst zu unterhalten, dann müssen sie auch nicht für ihren Vater einstehen.


    Folgen Sie der Empfehlung von @IanAnderson2 und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
    Die Kosten dafür sind sinnvoll investiertes Geld!