Finanz-Fiasko der Woche: Kündigung wird hinausgezögert

  • Hallo liebe Mitglieder,


    da läuft in der Finanztip-Welt mal längere Zeit alles wie geschmiert. Dachten wir zumindest :/ Eine Kollegin hatte vor einiger Zeit einen Vertrag für eine Allnet-Flat bei einem Mobilfunk-Anbieter abgeschlossen.


    Aktuell gibt es aber wesentlich günstigere Tarife und sie möchte wechseln. Der Vertrag ist monatlich kündbar - so steht es im Vertrag. Also hat sie pflichtschuldigst ihre Mail mit der Kündigung an das Unternehmen geschickt und auch prompt eine Bestätigung bekommen, dass ihre Mail eingegangen ist. Ca. 5 Tage später bekommt sie eine Nachricht mit folgendem Wortlaut:


    "Leider dauert die Bearbeitung Ihrer E-Mailanfrage noch etwas an. Wir bitten Sie deshalb noch um etwas Geduld. Zur Klärung dringender Anfragen stehen wir Ihnen
    selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung."


    Der Haken: Die Hotline kostet Geld! Wenn sie nachhaken möchte, entstehen ihr damit weitere Kosten.


    Weil die Kündigung noch nicht bestätigt ist, kann sie gerade keinen neuen Vertrag abschließen - UND muss weiter den alten, teureren Vertrag bedienen. Eine kundenfreundliche Reaktion sieht für uns anders aus!


    Was meint Ihr? Hattet Ihr auch schon einmal solchen Ärger?

  • Tja - gegen sowas hilft leider nur neuen, teureren Vertrag abschließen und danach die Differenz von Altanbieter einklagen. Sonst wird sich bei solche Praktiken nichts tun. Wenn man dann allerdings noch seine Rufnummer mitnehmen möchte, ist man dem Anbieter komplett ausgeliefert. Da hilft dann nur noch die Kröte schlucken, den Altanbieter in Zukunft meiden und auf allen einschlägigen Portalen 1* Bewertungen hinterlassen ;)

  • Weil die Kündigung noch nicht bestätigt ist, kann sie gerade keinen neuen Vertrag abschließen - UND muss weiter den alten, teureren Vertrag bedienen. Eine kundenfreundliche Reaktion sieht für uns anders aus!

    Na ja... - das stimmt nicht so ganz.


    Eine Kündigung muss vom Empfänger (=von der anderen Vertragspartei) nicht bestätigt werden.
    Die Kündigung wird schlicht wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist.


    Ob der Zugang erfolgt ist, muss im Streifall der Kündigende beweisen.
    Allerdings ist im Falle Ihrer Kollegin ja bereits eine Eingangsbestätigung erfolgt.
    Damit ist der Zugang bewiesen und die Kündigung entfaltet Wirkung.


    Vorausgesetzt, der Vertrag ist wirklich monatlich kündbar und sie hat keine versteckte Mindestlaufzeit unterschrieben, ist der Vertrag zum Kündigungszeitpunkt beendet. Dies bedeutet, dass Ihre Kollegin schlicht dem Lastschrifteinzug der Telefongesellschaft widersprechen kann, falls noch etwas für den Zeitraum nach Vertragsende abgebucht werden sollte.


    Allerdings ist man als Verbraucher gegenüber einer Telefongesellschaft stets in einer gewissen Abhängigkeit, wenn man seine Telefonnummer mitnehmen will. Das ist zwar auch ein Recht des Verbrauchers, aber die Telefongesellschaft sitzt hier am längeren Hebel, weil es für den Verbraucher nahezu unmöglich ist, zu beweisen, dass sie sozusagen "als Schikane" die Mitgabe der Telefonnummer verzögern.


    Man sollte daher mit einer sehr schleppenden Bearbeitung rechnen. Allerdings muss man das nicht auch noch durch weitere Gebührenzahlung honorieren.

  • Ja, die Übernahme der Rufnummer ist Kern des Problems. Und mit Bestätigung schließt es sich wesentlich leichter einen neuen Vertrag ab als ohne ;)

    Es ist (bei den meisten Anbietern) schlicht nicht möglich, einen neuen Vertrag mit Rufnummernmitnahme abzuschließen, wenn man keine Bestätigung hat.

  • Und schon wieder hat ein Finanztip-Mitarbeiter Ärger mit einem Mobilfunkunternehmen...


    Der Kollege erfuhr von der Möglichkeit, seinen Vertrag im Geschäft zu kündigen und nahm diese auch prompt wahr. Der Vertrag hatte ihn bisher 25 Euro im Monat gekostet, jetzt wollte er auf eine günstigere Alternative bei einem anderen Anbieter wechseln. Im Laden hieß es, dass er bald seine Bestätigung erhalten solle.


    Nach 2 Wochen noch nichts. Als er telefonisch nachhakte, wurde ihm gesagt, dass er die Bestätigung bald erhält. Als nach einer Weile immer noch nichts eingetroffen war, schickte er sicherheitshalber eine schriftliche Kündigung hinterher. Die Bestätigung trudelte darauf ein.


    Das Problem: Weil er gerade über der Kündigungsfrist war, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Deswegen musste der Kollege den in der Zwischenzeit geschlossenen Vertrag beim anderen Anbieter sowie den Antrag zur Rufnummernportierung widerrufen. Als "Trostpflaster" wurde ihm der Umstieg auf eine leistungsstärkere Option zum gleichen Preis angeboten. Sein Fazit heute morgen in der Redaktion:


    "Du musst Dich um alles selbst kümmern!"