Wechsel in GKV-Familienversicherung

  • Folgender Fall: Ein Angehöriger im Rentenalter, als Selbständiger PKV-versichert, will in die GKV seiner Ehefrau wechseln (Familienversicherung). Soweit mir bekannt, sind die formellen Voraussetzungen erfüllt (Einkunftsgrenze Euro 415,00 monatl., Tätigkeit max. 18 Std. pro Woche).


    FRAGEN:
    1. GKV-Beitragsbasis ist das Gesamteinkommen nach Einkommensteuerrecht. Heißt das z. B. Bruttoeinkünfte abzgl. altersbedingter steuerl. Freibeträge?


    2. In der PKV sind stationäre u. ambulante Leistungen mit SB versichert. Muß der Angehörige die Verträge beim Wechsel komplett aufgeben, oder kann er spezielle stationäre PKV-Teilleistungen ohne Nachteile fortführen, ggf. üb. einen anderen PKV-Haustarif? Grund: Vorhandene Altersrückstellungen sollen nicht komplett verlorengehen.


    3. Was passiert im Todesfall des Ehepartners, in dessen GKV der Angehörige mitversichert ist? Auf welcher Basis werden dann GKV-Beiträge berechnet?