2 Mieterhöhungen in einem Jahr

  • Hallo,
    Meine KALTMIETE wurde zum 01.01.2016 um 6,86 € wegen Moderniesierung der Heizungsanlage erhöht, habe ich Veständniss für!!!


    Heute 27.06.2016 habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten und gleichzeitig eine wieder eine erhöhung der KALTMIETE um 17,14 € wegen Anpassung der Preisentwicklung am Wohnungsmarkt.


    Ab 01.08. 2016 soll ich nun den höheren Mietpreis bezahlen!


    1. : sind 2 Mieterhöhungen in einem Jahr zulässig bei Verschiedenen Gründen (Modernisierung + Anpassung Mietspiegel) ?
    2. : würde nicht erst ab den 01.09.2016 der höhere Mietpreis gelten ?


    Danke vorab schon für die Antworten und Vorschläge

  • Die Thematik "Mieterhöhung" ist hier sehr gut erklärt:


    http://www.finanztip.de/mieterhoehung/


    Ferner:
    Es gilt zwar grundsätzlich, dass frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung die nächste
    Mieterhöhung angekündigt werden kann. Diese Frist von einem Jahr gilt aber nur bei Mieterhöhungen, die eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete sind. Wurde die Miete erst kurz zuvor aufgrund einer Modernisierung erhöht, kann sie trotzdem zusätzlich an die ortsüblichen Mieten angepasst werden.


    Außerdem:
    Es gibt nur ganz wenige Gründe, warum eine Miete erhöht werden kann. Diese Gründe müssen angeführt werden, § 558a BGB (z.B. Mietspiegel, drei Vergleichsmieten). Oft scheitern Mieterhöhungen damit schon an Formfehlern. Außerdem kannst du einer Mieterhöhung widersprechen, allerdings nur, wenn die Mieterhöhung nicht rechtmäßig ist.

  • danke für die schnelle Antwort, aber zumindest muß doch die 2 Monatsfrist für eventuellen Wiederspruch eingehalten werden, womit die Mieterhöhung erst ab 01.09. gültig wäre, oder nicht ?


    (Das mit der Mietspiegel bzw. Vergleichmieten muß ich noch Prüfen)


    Danke

  • mal überlegen ob sich der Hype wegen 18 € lohnt, denke nicht .
    Anscheinend liege ich noch weit unter dem maximal erlaubten , lieber keine schlafenden Löwen wecken :thumbup:
    Danke