Hallo,
Meine KALTMIETE wurde zum 01.01.2016 um 6,86 € wegen Moderniesierung der Heizungsanlage erhöht, habe ich Veständniss für!!!
Heute 27.06.2016 habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten und gleichzeitig eine wieder eine erhöhung der KALTMIETE um 17,14 € wegen Anpassung der Preisentwicklung am Wohnungsmarkt.
Ab 01.08. 2016 soll ich nun den höheren Mietpreis bezahlen!
1. : sind 2 Mieterhöhungen in einem Jahr zulässig bei Verschiedenen Gründen (Modernisierung + Anpassung Mietspiegel) ?
2. : würde nicht erst ab den 01.09.2016 der höhere Mietpreis gelten ?
Danke vorab schon für die Antworten und Vorschläge