Umzugskosten Absetzen bei Arbeitgeberwechsel ins Ausland

  • Servus,


    ich plane noch dieses Jahr meine Arbeitsstelle zu wechseln. Hierfür muss ich entweder nach Österreich, oder ins Grenzgebiet ziehen, weil der neue AG in Salzburg ist.


    Kann ich hierfür meine Umzugskosten in Deutschland komplett absetzen, oder macht es einen Unterschied, ob ich nach Österreich ziehe oder als Grenzgänger in Bayern wohne und nach Ö pendel?


    Danke für die Hilfe


    Chris

  • Wenn Sie ins Ausland ziehen gibt es keine Umzugskosten. Weil dadurch Deutschland ja das Besteuerungsrecht verliert.


    Anders ist es wenn Sie ins Grenzgebiet ziehen und tatsächlich nach DBA D/Ö als Grenzgänger gelten. Dazu müssen Sie aber im grenznahen Gebiet wohnen und arbeiten. Dann hat D weiterhin das Besteuerungsrecht und damit sind auch die Umzugskosten unter den sonstigen Voraussetzungen abzugsfähig.


    Ansonsten gilt in Ö auch die 183 Tageregel. Damit hätte Ö das Besteuerungsrecht und damit sind die Umzugskosten auch nicht abzugsfähig.