Fluege.de Mahnung

  • Servus,


    hat jemand von euch Erfahrung mit dem Online-Mahnantrag der Mahngerichte?


    https://www.online-mahnantrag.…67091651419&Command=start


    Aus unerfindlichen Gründen habe ich einen Flug über fluege.de gebucht. Hier habe ich bereits für das Aufgabegepäck gezahlt. Leider stellte sich am FLughafen in Vietnam heraus, dass fluege.de das so nicht an die Fluggesellschaft weitergegeben hat. Auf mehrfache Mahnungen per mail und per Telefon reagiert fluege.de seit Monaten nicht. Deshalb würde ich diese Portal gerne offiziell anmahen. Vielen Dank für eure Hilfe Chris

  • 'fluege.de' hat seinen Sitz im Bundesland Sachsen. Laut Impressum von 'fluege.de':
    Die Seite fluege.de wird –... –betrieben von:
    UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH

    Dittrichring 18-20
    04109 Leipzig
    Deutschland / Sachsen
    Geschäftsführer: Thomas Wagner
    Registergericht: Amtsgericht Leipzig
    Registernummer: HRB 29806
    Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 292630678


    Das dafür zuständige Mahngericht ist
    Amtsgericht Aschersleben
    - Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt,
    Sachsen und Thüringen -
    Lehrter Straße 15
    39418 StaßfurtTelefon: (03925) 87 60

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Servus Schlesinger,


    vielen Dank. Hast Du schonmal so einen Mahnatrag gestellt? Soweit ich das verstnden habe stelle ich den Antrag, muss erstmal Vorauskasse leisten und dann kommt es zum Mahngerichtsverfahren. Wenn ich den Prozess gewinne muss fluege.de alle aulagen bezahlen. Falls ich verliere ich.
    Ist das so richtig? Wie läuft der Prozess ab? Muss ich dort erscheinen oder die Beweise schicken?


    Danke


    C

  • vielen Dank. Hast Du schonmal so einen Mahnatrag gestellt? Soweit ich das verstnden habe stelle ich den Antrag, muss erstmal Vorauskasse leisten und dann kommt es zum Mahngerichtsverfahren. Wenn ich den Prozess gewinne muss fluege.de alle aulagen bezahlen. Falls ich verliere ich.
    Ist das so richtig?

    Soweit alles richtig.

    Wie läuft der Prozess ab? Muss ich dort erscheinen oder die Beweise schicken?

    Man füllt den Mahnantag aus und schickt ihn an das Gericht. Dieses übersendet diese gerichtliche Mahnung an den Schuldner (hier: fluege.de).


    Wenn diese keinen Widerspruch binnen 14 Tagemn einlegen, wird die Forderung rechtskräftig / ähnlich einem rechtskräftigen Gerichtsurteil. Man kann anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirken und mit dem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.


    Wird hingegen vom Schuldner Widerspruch eingelegt, muß der Gläubiger seine Forderung in Form einer Klageschrift an das Gericht begründen. Dann kommt es zu einem streitigen Verfahren / ähnlich einem Zivilklageverfahren vor dem Gericht.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)