Grundrentenzuschuss zweckgebunden durch Tochter

  • Tochter gewährt ihrer erwerbsfähigen Mutter, deren Rente unterhalb der Grundrente liegt, einen zweckgebundenen monatlichen Zuschuss von 100 Euro per Überweisung, unter Angabe der Steuernummer der Mutter.
    Der zweckgebundene Betrag ist ausschließlich für die Teilnahme an Familienfeiern und Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Enkelkindern und zum getrennt lebenden Ehemann nutzbar. Der Ehemann lebt in einem Seniorenwohnstift für Menschen mit erhöhtem Pflegebedürftige.


    Frage
    Kann die Grundrentenstelle diesen Zuschuss als normale Einnahme der Mutter verbuchen?
    Bis zum letzten Jahr gab man sich mit der Erklärung der Zweckgebundenheiter zufrieden.
    Seit diesem Jahr wird nur noch anerkannt, wenn die Steuernummer auf den Überweisungen steht. Bedeutet dies die Übernahme als Einkommen der Mutter?
    Die 4 Kinder sind alle nicht unterhaltsverpflichtet.
    @muc Wie sehen Sie das rechtlich?
    Von der GrundsicherungStelle gibt es leider nur "sowohl als auch Erklärungen.
    Die 1200 Euro werden beim Lohnsteuer-Jahresausgleich steuermindernd in Abzug gebracht.

  • Ich bin - ehrlich gesagt - überrascht, dass sich die Grundrentenstelle bisher auf die "Zweckbindung" eingelassen hat.
    Meines Erachtens ein großzügiges Entgegenkommen.


    Ob es dafür ein Ermessen gibt? Ich weiß es nicht.


    Von der grundsätzlichen Idee her, ist die Grundsicherung genauso wie das Arbeitslosengeld II (=Hartz IV) eine Zahlung, die nur jemand erhält, der aus eigener Kraft es nicht schafft. Und bei der Beurteilung der Berechtigung werden nun mal alle Zahlungen angerechnet.


    Ich denke, die Tochter sollte die Mutter eher durch Übernahme von Kosten unterstützen, indem sie z.B. die Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke für die Einkelkinder kauft oder das Bahnticket oder die Taxi-Rechnung für die Reisekosten übernimmt.


    Natürlich wäre dann ein Abzug bei der Einkommensteuer der Tochter sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich.
    Aber das ist dann halt so.