Tochter gewährt ihrer erwerbsfähigen Mutter, deren Rente unterhalb der Grundrente liegt, einen zweckgebundenen monatlichen Zuschuss von 100 Euro per Überweisung, unter Angabe der Steuernummer der Mutter.
Der zweckgebundene Betrag ist ausschließlich für die Teilnahme an Familienfeiern und Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Enkelkindern und zum getrennt lebenden Ehemann nutzbar. Der Ehemann lebt in einem Seniorenwohnstift für Menschen mit erhöhtem Pflegebedürftige.
Frage
Kann die Grundrentenstelle diesen Zuschuss als normale Einnahme der Mutter verbuchen?
Bis zum letzten Jahr gab man sich mit der Erklärung der Zweckgebundenheiter zufrieden.
Seit diesem Jahr wird nur noch anerkannt, wenn die Steuernummer auf den Überweisungen steht. Bedeutet dies die Übernahme als Einkommen der Mutter?
Die 4 Kinder sind alle nicht unterhaltsverpflichtet.
@muc Wie sehen Sie das rechtlich?
Von der GrundsicherungStelle gibt es leider nur "sowohl als auch Erklärungen.
Die 1200 Euro werden beim Lohnsteuer-Jahresausgleich steuermindernd in Abzug gebracht.