Auszahlung Überschussguthaben aus Lebensversicherung

  • Liebe Finanzexperten/innen,


    der Anbieter meiner LV schickt mir wie eh und je eine jährliche Aufstellung über Stand und Wertentwicklung. Seit einigen Jahren auch ein Infoblatt bzgl. Beratungswünschen hinsichtlich ausreichender Vorsorge, vorzeitigem Geldbedarf, etc. Hier wird mir u.a. die Möglichkeit geboten, sich das Überschussguthaben auch vorzeitig auszahlen zu lassen. Ich sollte hierzu erwähnen, dass diese LV seit 27 Jahren läuft und im August 2019 zuteilungsreif ist.


    Gesetzt den Fall, ich würde diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, das würde doch einer Vertragsänderung im Sinne einer Teillauszahlung gleichkommen?
    Und verstehe ich unter "Überschussguthaben" die "Leistung aus laufender Überschussbeteiligung" ? So wird diese auf meiner jährlichen Mitteilung zumindest ausgewiesen.


    Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen!


    Liebe Grüße, Claudia

  • Hallo Claudi66,



    zu Ihren Fragen:



    1.) Überschussguthaben vorzeitig auszahlen lassen = Vertragsänderung


    Ich gehe davon aus, dass eine Überschussbeteiligung vertraglich vereinbart worden ist. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes („VVG“) , die am 1. Januar 2008 in Kraft trat und das bis dahin geltende VVG aus dem Jahre 1908 ersetzte, ist § 153 VVG auf Überschussbeteiligungen bei Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen anzuwenden (siehe Artikel 4 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz).


    § 153 VVG können Sie hier einsehen: https://dejure.org/gesetze/VVG/153.html


    Dort heißt es unter Absatz 3 Satz 2: „… Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausbezahlt; eine frühere Zuteilung kann vereinbart werden. (Hervorhebung durch mich)“


    Ohne das Schreiben des Versicherers gesehen zu haben, ist es schwer zu sagen, ob es sich um eine Vertragsänderung handelt oder „nur“ um die in § 153 VVG manifestierte frühere Zuteilung.


    Natürlich sollte es sich bei dieser frühen Zuteilung nicht um eine Entnahme aus Gewinnguthaben / Gewinnverrechnung handeln, um Beitragsrückstände auszugleichen. Bei der Gewinnverrechnung werden bereits vorhandene Überschüsse aus dem Vertrag dazu verwendet, etwaige Beitragsrückstände auszugleichen. Diese Möglichkeit besteht jedoch erst dann, wenn ein positives Deckungskapital vorhanden ist und kann zu Veränderungen beispielsweise in der Laufzeit des Vertrages führen.



    2.) Was ist ein Überschussguthaben bzw. eine Überschussbeteiligung?


    Aus Sicht des Versicherers werden in dem Moment, in dem Wertzuwächse realisiert werden, diese Wertzuwächse ertragswirksam. Beispielsweise werden Aktien mit Gewinn veräußert, Grundstücke mit Gewinn veräußert oder festverzinsliche Wertpapiere werfen während ihrer Laufzeit Zinserträge ab. Diese realisierten Wertzuwächse sind dann keine Bewertungsreserven, sondern Erträge. Über diese Kapitalerträge freut sich erst einmal der Versicherer. Der Versicherer hat fest einkalkuliert, dass diese Erträge entstehen werden, und entsprechende Garantieverzinsungen versprochen. Dieser Teil der Erträge fließt vollständig den Versicherungsnehmern zu. Manchmal entstehen aber mehr Kapitalerträge als (also über den versprochenen Garantiezins hinaus) kalkuliert. Dann entstehen sogenannten Überschüsse. An den Überschüssen in Form von „zusätzlichen“ Kapitalerträgen muss der Versicherungsnehmer zu beteiligt werden.



    3.) Offene Fragen bzw. Punkte


    Es stellen sich aus meiner Sicht (u.a.) folgende offene Fragen bzw. Punkte:


    # Haben Sie die Richtigkeit der Überschussbeteiligung jemals prüfen lassen oder selber anhand der Geschäftsberichte des Versicherers geprüft?


    # Anhand der Ermittlung von Überschussbeteiligungsrenditen aus der Vergangenheit und einer Schätzung für die verbleibenden Zeitraum (3 Jahre) könnte auch berechnet werden, ob es sich für Sie konkret vorteilhafter ist, das Überschussguthaben auszahlen zu lassen oder es alternativ anzulegen (oder Verbindlichkeiten zu tilgen etc.).


    # Was sind die Motive des Versicherers Ihnen dieses Angebot zum jetzigen Zeitpunkt zu machen?


    Hinweis: Steuerliche Aspekte und etwaige steuerliche Wirkungen habe ich unberücksichtigt gelassen!

  • Sehr geehrter Herr Gamper,


    vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Fragen. Ich werde mich in den von Ihnen angeführten offenen Fragen/Punkten doch noch einmal schlau machen müssen.


    Freundliche Grüße!


    Claudia Korpilla