Liebe Finanzexperten/innen,
der Anbieter meiner LV schickt mir wie eh und je eine jährliche Aufstellung über Stand und Wertentwicklung. Seit einigen Jahren auch ein Infoblatt bzgl. Beratungswünschen hinsichtlich ausreichender Vorsorge, vorzeitigem Geldbedarf, etc. Hier wird mir u.a. die Möglichkeit geboten, sich das Überschussguthaben auch vorzeitig auszahlen zu lassen. Ich sollte hierzu erwähnen, dass diese LV seit 27 Jahren läuft und im August 2019 zuteilungsreif ist.
Gesetzt den Fall, ich würde diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, das würde doch einer Vertragsänderung im Sinne einer Teillauszahlung gleichkommen?
Und verstehe ich unter "Überschussguthaben" die "Leistung aus laufender Überschussbeteiligung" ? So wird diese auf meiner jährlichen Mitteilung zumindest ausgewiesen.
Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen!
Liebe Grüße, Claudia