Steuererklärung 2015

  • Hallo zusammen,


    ich bin Mieter und habe jetzt meine Nebenkostenabrechnung erhalten.


    1) Hausmeisterlohn


    2) Sozialabgaben


    3) Versicherungen


    4) Wartung Heizung


    5) Wartung Rauchwarnmelder


    6) Müllabfuhr


    7) Niederschlagswasser


    8) allg. Hausstrom


    9) Kabelgebühren


    10) Schornsteinfeger


    11) Verbrauchsabrechnung


    12) Grundsteuer


    Meine Fragen:


    Welche der oben genannten Kosten kann ich bei der Steuererklärung geltend machen??


    Was davon fällt unter den Bereich "haushaltsnahe Dienstleistung" und was unter "Handwerker"??


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    nein - § 35 steht nirgends dabei.


    Was ist mit den Sozialabgaben für den Hausmeister??



    Ich dachte vielleicht gehen auch die Wartungsarbeiten / Schornsteinfeger
    evtl. als "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder "Handwerker" durch ...



    Ich hoffe hier kennt sich jemand mit der Thematik aus und kann mir helfen.


    Vielen Dank!

  • Wenn die Nebenkostenabrechnung von einem professionellen Hausverwalter kommt, dann kriegt man idR neben der Nebenkostenabrechnung auch eine Bescheinigung über die Kosten, die nach § 35a EStG geltend gemacht werden können.


    Ansonsten gilt laut dem Urteil des AG Berlin-Lichtenberg v. 23.5.2011, 105 C 394/10, GE 2012 S. 1325 folgendes:


    Werden die betreffenden Betriebskosten (§ 35a EStG) in der Nebenkostenabrechnung nicht gesondert ausgewiesen, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter auf dessen Verlangen hin eine gesonderte Bescheinigung auszustellen. Denn anderenfalls kann der Mieter die Kosten nicht steuerlich geltend machen.


    Das Gericht hat ferner festgestellt, dass der Mieter aus einer vertraglichen Nebenpflicht einen Anspruch auf eine kostenlose Bescheinigung hat.

  • Hallo,


    danke für die Antwort.


    Ich habe die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.


    Dort standen die oben genannten Punkte.


    Ich dachte ich könnte einfach die absetzbaren Punkte addieren und dann
    in der Steuererklärung eintragen ....


    Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen ... ?? Danke

  • Frag einfach deinen Vermieter freundlich nach einer Bescheinigung für die Aufwendungen iSd § 35a EStG. Letzlich bleibt ihm nichts anderes übrig, als die Werte rauszusuchen. Normalerweise steht auf jeder Handwerkerrechnung ein Passus wie "Im Rechnungsbetrag sind Lohnkosten iSd § 35a EStG in Höhe von xy enthalten". Und das muss der Vermieter halt dann für dich zusammenrechnen.


    Faktisch geht es ja nur um ein paar Positionen:


    - Hausmeister
    - Wartung
    - Schornsteinfeger
    - ggf Müllabführ

  • Erfahrungsgemäß akzeptieren die Finanzämter auch die Aufführung der Posten ohne eine besondere Bescheinigung.


    Ich würde die 1, 2, 4, 5, 10 aufaddieren und bei den Haushaltsnahen unter "Nebenkostenabrechnung" eintragen und eine Kopie der Abrechnung mit ans Finanzamt senden.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.


    Müllabfuhr gehört also nicht dazu ...



    Ich werde Hausmeisterlohn, Sozialabgaben, Wartung Heizung, Wartung Rauchwarnmelder und Schornsteinfeger zusammenrechnen und in die Steuererklärung eintragen. Eine Kopie der Umlagenabrechnung sende ich mit ans Finanzamt.


    Hoffe ich habe alles berücksichtigt und es wird so vom Finanzamt anerkannt ...


    Viele Grüße

  • Müllabfuhr gehört also nicht dazu ...

    Ich dachte eigentlich, die Leistung der Müllabführ als solches natürlich nicht, die anteiligen Lohnkosten der Abfallbeseitigungsangestellten hingegen schon. Aber zumindest die Finanzämter sehen das anders: Im BMF-Schreiben zu den Handwerkerleistungen steht u.a.:


    "Nicht begünstigt sind Aufwendungen, bei denen die Entsorgung im Vordergrund steht (z. B. Müllabfuhr)."


    Hoffe ich habe alles berücksichtigt und es wird so vom Finanzamt anerkannt ...

    Ich vermute mal, das wird einfach durchgewunken, das schaut sich normalerweise bei solchen Beträgen kaum einer an. Und eigentlich muß man die Bescheinigung auch nur auf Nachfrage vorlegen (können), also nicht mal sofort beilegen. Da du keine hast, macht das von RafaelP vorgeschlagene Procedere natürlich Sinn. Du legst alles bei und kuckst, wie das Finanzamt den Sachverhalt würdigt.