Krankenkasse

  • Hallo,
    ich bin im Vorruhestand und da ich eine kleine Rente bekommen, verdiene ich mir im Monat auf
    selbständiger Basis noch 200 - 300.00 Euro dazu. Man darf bis zur Altersrente 450,00 im Monat
    dazu verdienen. Ich mache dies auf selbständiger Basis, da ich keinen Minijob bekommen habe,
    mit 64 J. ist dies schwierig. Hätte ich einen Minijob müßte ich keine Krankenkasse bezahlen, bei
    einer Selbständigkeit ist dies anders und ich muß der Kasse von diesen 200 - 300,00 Euro die
    ich dazu verdiene auch noch Krankenkasse bezahlen.


    Ich empfinde diese Regelung sehr unfair, kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich
    das so hinnehmen.


    Vielen Dank für Eure Unterstützung


    Viele Grüße....Sabine

  • Das sind halt die Gesetze.


    Der Knackpunkt ist ja nicht die Höhe des Verdienstes. Es geht beim Minijob ja ferner darum, dass es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln muss.


    Da Sie selbstständig arbeiten, liegt diese Voraussetzung nicht vor.


    Würden Sie einen Minijob ausüben, müsste allerdings Ihr Arbeitgeber die (pauschalen) Sozialabgaben tragen.
    Das Sozialversicherungssystem würde also auch in Falle eines Minijobs beteiligt sein. Insoweit empfinden Sie zwar die Regelung als unfair.Sie ist es jedoch nicht!


    Die gesamte Abgabenbelastung für einen Arbeitgeber liegt bei Minijobs bei 35,12 % (inkl. der Umlagen U1 und U2).
    Würden Sie also für einen Arbeitgeber Beratungen durchführen, müsste der den Beratungskunden 405,36 € in Rechnung stellen, damit er Ihnen 300 € netto auszahlen kann. (Und dabei hätte der Arbeitgeber noch keinen Gewinn gemacht.)


    Also, die Lösung für Sie lautet: Kalkulieren Sie Ihre Preise neu. Nehmen Sie für die Beratungsstunde einfach mal pauschal
    30 % mehr, dann ist Ihre Krankenkasse bezahlt.


    Was beraten Sie eigentlich?