falscher Steuerbescheid, Einspruch?

  • Hallo liebe Mitglieder,


    viele von Euch haben schon die Steuererklärung abgegeben und mittlerweile auch schon den Steuerbescheid erhalten. Plus oder minus - oft kann man es vorhersehen, viele bleiben aber bis zum Schrieb in Ungewissheit.


    Mein Eindruck ist: Viele nehmen den Steuerbescheid als bare Münze. Dabei gibt es die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen, wenn etwas nicht anerkannt ist. Spätestens, wenn ein Posten deutlich abgelehnt wird, ärgert man sich ungemein.


    Habt Ihr schon einmal Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt? Was sind Eure Erfahrungen mit der Abwicklung des Widerspruchs?

  • Meiner Erfahrung nach sind zwei Fälle zu unterscheiden:


    1) Der Steuerbescheid weicht von der Erklärung ab. Es handelt sich aber eher um Kleinigkeiten und / oder Missverständnisse, die aus einer vielleicht unklaren Sachverhaltsschilderung in der Erklärung oder mangelnder Sorgfalt beim Sachbearbeiter resultieren. Hier ist es hilfreich, einfach mal anzurufen und nachzufragen, warum der Sachverhalt anders veranlagt wurde als erklärt. Mit so einem Anruf klärt sich oft viel auf, der Aufwand ist gering und die Möglichkeit des Einspruchs bleibt ja noch immer.


    2) Bei grundsätzlich strittigen Punkten bringt ein Anruf meist nichts oder der Sachbearbeiter will dann doch noch einmal was Schriftliches. Beispiele: Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung, Geltendmachung der Kosten eines Erststudiums, Ermittlung der Afa-Bemessungsgrundlage eines Neubaus, Wegstrecke zwischen Arbeit und Wohnung, Anerkennung von Verlusten aus selbständiger Arbeit in den ersten Jahren der Existenzgründung (Stichwort "Liebhaberei", fehlende Gewinnerzielungsabsicht).

  • Der Einspruch ist doch ein ganz normaler Vorgang!


    Ich hatte 2015 den Fall, dass der Bescheid von der Erklärung erheblich abwich und ich die Formulierung der Begründung nicht verstanden habe. Telefonische Rücksprache hat nicht funktioniert, da der Sachbearbeiter nicht da war. Dann habe ich Einspruch eingelegt, um die Frist zu wahren. Hinterher stellte sich dann raus,dass das FA Recht hatte und ich in der Erklärung einen Fehler gemacht hatte. ^^ Das liess sich mit einem Telefonat klären und der Einspruch war nichtig.
    War relativ viel Aufwand, aber die Klärung war sinnvoll und alle haben es als normalen Vorgang betrachtet.


    In einem früheren Fall habe ich nach einem Einspruch mal eine höhere Erstattung bekommen, im kommenden Jahr hat die Sachberabeiterin sich die Erklärung dann aber ganz genau angesehen und alles moniert, was sie konnte. War aber nicht viel. ;)

  • Ich habe mal nachgezählt:


    Seit 1994 waren es sechs Einsprüche,die alle(!!)zu meinen Gunsten ausgegangen sind.


    Erstattungshöhe insgesamt knapp €10.000!


    In einem Fall habe ich mich wegen Widerborstigkeit des Sachbearbeiters beim Finanzminister meines Bundeslandes beschwert,Anruf bei mir erfolgte drei Tage später mit der Bitte zum FA zu kommen,um ein Dokument zu unterzeichnen(beim Sachgruppenleiter) und weitere drei Tage später war die Erstattung auf meinem Konto.


    Alles verlief in einer Atmosphäre betonter Höflichkeit,verbunden mit einer schriftlichen Entschuldigung.


    Nach einigen Tagen erkundigte der Referent des Ministers sich danach,ob alles zu meiner Zufriedenheit abgelaufen sei.

  • Auch ich hatte schon einen falschen Steuerbescheid, den ich reklamiert habe. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass das Finanzamt ihre Kunden kategorisiert. So kann ein Einspruch, auch wenn er rechtens ist, nach hinten losgehen.
    Mit meinen heutigen Wissen, hätte ich den falschen Steuerbescheid besser nicht reklamiert.
    Sich mit dem Finanzamt anzulegen, nur um den eigenen Ego zum Sieg zuverhelfen, halte ich für Unklug.
    Es gilt also immer abzuwägen, ob es mir die Sache wert ist.


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,


    was meinst du denn mit "kategorisiert"? Ich hatte ja auch den Eindruck einer kleinen Revanche nach ienem Einspruch, eine Praxis der Kategorisierung wäre aber nicht rechtens. Weißt Du genaueres?

  • Hallo@amoryrabia,
    Ich habe das auch nur am eigenen Leib erlebt. Das Finanzamt wird sich hierzu sicher bedeckt halten. Ich kann mir aber gut vorstellen, Steuerangelegenheiten die einfach zu erledigen sind, werden vorrangig bearbeitet. Ich kann daran nichts Unrechtes feststellen. Eine verdächtige Firma wird sicherlich öfter die Finanzprüfer erwarten können. Das liegt sicher im Ermessen des Finanzamtes.
    Gruß


    Altsachse

  • OK, ich verstehe, das klang in deinem ersten Post nur so, als ob das Finanzamt Kategorien führen würde über "renitente Klienten" und diese "abstrafen" würde. 8o


    Dass sie intern Personen und Firmen markieren wenn sie Verdacht auf Betrug haben ist etwas anderes, denke ich.

  • Ich habe es letztes Jahr erlebt, daß das Finanzamt meine Krankenkassenbeiträge + Pflegeversicherungsbeiträge (ich bin Rentnerin ) vergessen hat und nur die von der (wenigen) selbstständigen Arbeit eingetragen und berechnet hat, also etwa 1300,- € zu wenig. Dadurch mußte ich Steuern nachzahlen.
    Außerdem hatten sie Ausgaben für die Brille nicht anerkannt, weil sie nicht vom Arzt verordnet waren (der Optiker reicht , wenn es nicht die erste Brille ist!)
    Ich habe einen 1. Widerspruch eingelegt, der vom Finanzamt abgelehnt wurde mit den Worten, alles habe seine Richtigkeit. Danach habe ich einen weiteren Widerspruch eingelegt und genau aufgezeigt, wo der Fehler zu finden ist und genau vorgerechnet, daß der Krankenkassenbeitrag rein anhand meiner Rente nicht stimmen kann.
    Daraufhin wurde mir eine korrigierte Steuererklärung zugeschickt (auch die Brille war nun anerkannt!) und mein zuviel gezahltes Geld zurückerstattet.

  • Ich halte einen Einspruch nur für die zweitbeste Lösung, da das Finanzamt dadurch immer die komplette Steuererklärung neu prüfen muss, auch wenn es nur um einen strittigen Punkt geht. Dies dient bestimmt nicht zur Aufmunterung des zuständigen Sachbearbeiters und kann auch zur sog. Verböserung führen.
    Meines Erachtens der sinnvollere Weg ist ein Antrag auf schlichte Änderung. Die Suche im Internet liefert Umfang reiche Hilfestellung.
    Viele Grüße, Crunch

  • Ich hatte dieses Jahr mit einer Beschwerde Erfolg. Finanzamt wollte unseren Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung nicht bearbeiten. Nachzulesen unter "Ihr gutes Recht".
    Gruß


    Altsachse

  • Eine Beschwerde würde den Steuerbescheid nach der Einspruchsfrist trotzdem rechtskräftig werden lassen, von daher nicht empfehlenswert!!! Oder allerhöchstens begleitend zu oben Genanntem.

  • Der hier erwähnte Antrag auf 'schlichte Änderung' scheint mir im Gegensatz zum schärferen Geschütz des Einspruchs - wegen eventueller Verärgerung der Finanzbeamten - eine gute Idee zu sein.Die letzten beiden Jahre hatte ich nämlich festgestellt, dass trotz meiner nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit die 3.000 EURO Übungsleiterpauschale nicht anerkannt wurde, sondern davon lediglich 2.550 EURO. Ein Anruf beim Finanzamt ergab nichts. Als ich das der dort tätigen Dame erklärte, erwiderte sie nur fröhlich :"Ach ja ?" und ich müsste ja sowieso keine Steuern zahlen, weshalb das nicht relevant sei. Wobei sie aber vergessen hat, dass davon der KV-Beitrag zu errechnen ist. Falls es bei meiner jetzigen Steuererklärung wieder so abläuft, sollte ich wohl diesen Antrag stellen. Es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür.

  • Alles klar, dann muss ich ja nur einen dummen finden, der mir 1 Euro für eine "Übung" gibt. Schon hab ich 3000€ Pauschale. Genial :)

    Was ist das denn für eine merkwürdige Antwort! :P . Wenn du von deinem Verdienst 3000 abziehen kannst, ist das mit dem 1 EURO wohl ein dümpelnder Vergleich!. Ich ziehe von 13T ab! Da sollten 3000 Pauschale wohl drin sein....

    Außerdem hätte mir die Dame ja diese entsprechende Auskunft geben können, dass sich die Pauschale auf die Höhe des Einkommens bezieht und mir die entsprechenden Richtsätze direkt mitteilen können.

    Auch hat mir mein Steuerprogramm die 3000 T vorgegeben...

    Wo kann ich das nachlesen mit der Höhe der Einkünfte im Bezug zu der Übungsleiterpauschale?

    Auch im Netz habe ich lediglich solche Beispiele gefunden:

    Werbungskosten und Betriebsausgaben

    Grundsätzlich können Kosten, die in Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen stehen nicht abgezogen werden. Liegen die Einnahmen jedoch über dem Freibetrag von 3.000, so können auch die Kosten teilweise abgezogen werden.

    Ein Abzug der Kosten kommt jedoch nur in Frage, soweit sie 3.000 Euro übersteigen.

  • BS.C Durch einen nochmaligen Anruf heute morgen beim Finanzamt Problem für die letzte Steuererklärung beseitigt . Warum letztes Jahr nur 2400 Euro berechnet wurden, konnte mir die Dame nicht sagen.

  • BS.C Durch einen nochmaligen Anruf heute morgen beim Finanzamt Problem für die letzte Steuererklärung beseitigt . Warum letztes Jahr nur 2400 Euro berechnet wurden, konnte mir die Dame nicht sagen.

    Das ist doch erfreulich! Das ist auch meine Erfahrung, dass man mit den zuständigen Sachbearbeitern beim Finanzamt durchaus einfach reden kann. Ich habe da auch schonmal angerufen, als der Bescheid auf sich warten ließ. Es stellte sich dann raus, dass die Sachbearbeiterin noch eine Rückfrage hatte bzw. ich noch einen Beleg einreichen musste. Der war zwar angefordert worden, das Schreiben bei mir aber anscheinend nicht angekommen. Danach ging es dann zügig weiter, und kurz darauf hatte ich meinen Bescheid.


    Bei bloßen Missverständnissen / Rückfragen / Klärungsbedarf kommt man mit Freundlichkeit und Höflichkeit im persönlichen Kontakt schon ziemlich weit. Die wollen beim Finanzamt ja auch nur ihre Arbeit machen, und das so unproblematisch wie möglich. Wenn man rechtlich unterschiedlicher Meinung ist, hilft natürlich nur der Einspruch.