Ich hab gerade vor ein paar Tagen einen Flug von Hamburg nach Split /Kroatien mit EasyJet gemacht. Der Abflug verschob sich - weil die Maschine noch nicht gelandet war - um geschlagene 1.5 Std. Damit hatte die Mietwagenvertretung in Split eigentlich geschlossen. Ich habe den Mietwagen-Anbieter angerufen und er hat veranlasst, dass das lokale Büro auf die Mitreisenden gewartet hat: Zusatzkosten: ca. 40 Euro pro PKW--Buchung.
Für mich war das ok, weil ich der Meinung war, dass ich den halben Flugpreis von der Fluglinie erstattet bekommen müsste.
Jetzt habe ich gesehen, dass die Fluggastrechte hier doch SEHR anders sind als die von Bahnreisenden. Mit der Bahn hätte ich bei einer Verspätung von einer Stunde 50% vom Preis erstattet bekommen. Bei Flügen müssen es dafür schon 6 Stunden sein...
Warum wird hier mit zweierlei Mass gemessen?
Was haben unsere EU-"Politik-Tüftler" denn da wieder verzapft ??
Oder irre ich mich da?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Freundliche Grüße
Michael