Bewertungsreserven bei gekündigter LV

  • Sehr geehrtes Finanz-Tip Team,


    als Leser Ihrer Internetseite, möchte ich mich heute mit einer Frage,
    die Bewertungsreserven meiner LV betreffend an Sie wenden.


    Ich habe meine im Oktober 1989 abgeschlossene LV zum 30.09.2014 gekündigt.
    In einem ersten Schritt hierzu wurden mir mit Datum vom 01.08.2014
    die Versicherungswerte (auch unter der Tatsache LVRG) ebenfalls
    zum 01.08.2014 mitgeteilt.


    Hierbei wurde der Wert "Beteiligung an den Bewertungsreserven" mit
    5.113,50€ beziffert. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung zum 30.09.2014
    wurde heute bestätigt. Hierbei wurde die "Beteiligung an den Bewertungsreserven"
    lediglich mit 47,60€ zu Grunde gelegt.


    In dem Schreiben ging die Versicherung dabei weder auf freie Bewertungsreserven
    noch auf Sockelbeteiligung ein. Eine telefonische Rücksprache führte zu keinem
    Ergebnis.


    Da die Frist des Widerspruchs auf 14 Tage festgelegt ist, wäre ich für eine
    schnelle Beantwortung der Frage dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen
    Gast

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    dass Sie telefonisch nichts in Erfahrung bringen konnten, spricht mal wieder nicht für den Versicherer...


    Eine Sockelbeteiligung muss in Ihren jährlichen Mitteilungen ausgewiesen sein. Sehen Sie nach: Stand entweder in einer Mitteilung aus 2014 oder wenigstens in einer aus 2013 etwas von einer Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven?
    Wenn wir davon ausgehen, dass Ihr Versicherer keinen Fehler gemacht hat (was aber möglich ist), dann steht leider zu vermuten, dass in Ihrem Fall keine Sockelbeteiligung vorliegt oder diese ganze 47,60€ beträgt. Das ist leider durchaus möglich. Die Sockelbeteiligungen variieren von Versicherer zu Versicherer erheblich.


    Wenn Sie die Kündigung aufgrund der Bewertungsreserven vorgenommen haben, liegt es nahe, dass Sie sie zurückziehen sollten. Eine Kündigung sollte immer erst nach eingehender Prüfung und ggf. Berechnung mit unserem Rechner vorgenommen werden.


    Für alle interessant wäre die Frage: Um welchen Versicherer handelt es sich?


    Beste Grüße

  • Hallo Saidi,


    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.


    In der Mitteilung der möglichen Gesamtleistung bei Vetragsablauf der LV
    vom 31.07.2014 mit Ablauftermin 01.10.2015 (das wäre das reguläre Ende
    der Lv gewesen) wurde eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven
    in Höhe von 2.283,52€ ausgewiesen.


    Aus dem Schreiben war folgender Satz zu entnehmen: "In jedem Fall erhalten SIe
    aber bei Ablauf die dann deklarierte Sockelbeteiligung".


    Liebe Grüße
    Gast

    • Offizieller Beitrag

    Ah, da liegt der Hase begraben:
    Wurde in dem Schreiben auch der aktuelle Rückkaufswert sowie derzeit anfallende Bewertungsreserven ausgewiesen? Steht dort etwas von Sockelbeteiligung?
    Das ist das Verwirrspiel an diesen Wertmitteilungen: Es wird eine Sockelbeteiligung per Ablauf ausgewiesen - was soll die aber bringen, wenn sie sowieso an jedem Jahresbeginn wieder geändert werden kann? Eine unnütze und verwirrende Aussage, mehr Augenwischerei als sonst etwas.
    Ihnen bringt nur eine für 2014 ausgewiesene Sockelbeteiligung etwas - leider...


    BG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das ist der Grund warum ich in der Regel nur mit den garantierten oder verbindlich gesicherten Überschüssen rechne und diese in die Gedankenspiele miteinfließen lassen.



    Alles andere ist ungewiss und nice to have.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager