Alles anzeigenHäufig schließt ein Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) beispielsweise auf das Leben seines Mitarbeiters (versicherte Person auch manchmal als „Gefahrperson“ bezeichnet) eine betriebliche Direktversicherung ab. Dann ist der Arbeitnehmer die versicherte Person.
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Sie haben nach meiner Rechtsaufassung als versicherte Person kein eigenes Widerspruchs- oder Kündigungsrecht.
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Insofern würde ich Ihnen erst einmal empfehlen, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und sozusagen „das Wasser zu testen“ (wirkt er mit, benötigt er weitere Informationen usw.?).
Hallo Herr Gamper,
haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort und bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung; ich hatte nicht bemerkt, dass mein Post in diesen Thread verschoben wurde.
Zur Ihrer Antwort: Der Arbeitgeber hat diese Versicherung nicht automatisch abgeschlossen, sondern ich musste sie konkret beantragen (und auch bezahlen). Wahrscheinlich kann man es mit einem "Rahmenvertrag" vergleichen, aus dem ich einen Vertrag abgerufen habe, auch wenn ich hier kein Jurist bin. In diesem Antrag (der mir über einen Vermittler vorgelegt wurde) war auch die Widerrufsbelehrung falsch.
Ändern diese Umstände etwas an Ihrer Einschätzung?
Viele Grüße