Widerruf Lebensversicherungen

  • Hallo,


    was wird empfohlen, um aus Verträgen, die nach 2007 (hier: 2010 bei der AM -> Die Wunschpolice) abgeschlossen wurde, "zu kommen"? Vorliegend wurde der Vertrag nach § 8 VVG a.F. geschlossen.


    Ich freue mich über eure Erfahrungen :)

  • 2010 nach § 8 VVG a.F. abgeschlossen - ich bin erstaunt?


    Wer die Änderungen kennt, der weiß, dass sie redaktionell waren, aber nicht elementar.


    Ich lasse mich gerne belehren, was sich am 11.06.2010 durch Art. 10 vom 29.07.2009 BGBl I S 2355 geändert haben soll, dass so elementar ist ...


    a.F. ist übrigens das VVG in der Version bis 31.12.2007 (außer KV, da ist es bis 31.12.2008).

  • Um das Thema Widerruf von Lebensversicherungen nochmal zu beleben.


    Gibt es hier Erfahrungswerte mit entsprechenden Kanzleien, die auf das Thema spezialisiert sind?


    Auf der finanztip Webseite gibt es zwar die Liste der entsprechenden Kanzleien, allerdings vermittelt dies eher den Eindruck, dass die Kanzleien die Fallzahlen und Erfahrungen selbst zur Verfügung gestellt haben. Ich kann so nicht seriös einschätzen, welche Kanzlei wirklich empfehlenswert und spezialisiert ist.


    Es wird von Anbietern wie helpcheck gerne mal abgeraten, wegen der hohen Provision. Die Bewertungen im Netz lesen sich jedoch sehr positiv.
    Aus meiner Sicht macht dies auch Sinn, weil sie Geld nur im Erfolgsfall erhalten. Während Kanzleien ohne Provision auch noch andere wichtige Fälle haben und ggf. nicht so motiviert sind. Helpcheck hat sicher die im Bereich Widerruf zuverlässigen Kanzleien an Bord.


    Meine Stichprobe hat ergeben, dass Kanzleien nicht mal eine gute Rechtsschutz Versicherung im Rahmen des Widerrufs empfehlen können, obwohl sie bei der angeblich so hohen Anzahl an Erfahrungen Kompetenzen aufweisen müssten.


    In eigener Recherche habe ich hingegen ziemlich schnell eine Hand voll Rechtsschutzversicherungen gefunden, die auch heute noch den Widerruf möglich machen.


    Das setze ich eigentlich voraus, dass man als Klient nicht die ganze Arbeit selbst machen muss. Dann zahle ich lieber eine Provision und weiß, dann läuft die Geschichte auch.


    Vielleicht jemand eine Erfahrung gemacht mit einer Kanzlei?

  • Hey! Ich wollte mich erkundigen ob jemand von euch schon Erfahrung mit online Portalen wie verbraucherhilfe24.de getestet hat. Wenn ja, findet ihr es sinnvoller als einen persönlichen Anwalt in Anspruch zu nehmen? Ich würde gerne mal meinen alten Vertrag analysieren, wollte jedoch zuerst nach Rat im Netz suchen.
    Stefan

  • Hallo greatinstef,


    nun, schauen Sie sich im Markt der sog. Legal Tech-Industrie um. Die Facto Financial Services AG ist insolvent. Das Geschäftsmodell von wenigermiete.de war für einige Zeit in Frage gestellt (bis der BGH im Sinne der Mietright GmbH geurteilt hatte).


    Die Facto AG war zu dem Zweck gegründet worden, um Ansprüche von Verbrauchern, die bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen verursacht worden waren, zu verfolgen. Die Insolvenz der Facto AG war - neben vielen weiteren Gründen - ein Beispiel dafür, welchen Schwierigkeiten ein solches Unternehmen in der Legal Tech-Industrie ausgesetzt ist, wenn individuelle Mengen- und Leistungsbewertungen erforderlich sind und die Automatisierung auf die Frontend-Dateneingabe begrenzt ist.


    Zum Vertrag analysieren und zur Beratung. Ihnen ist schon klar, dass das Legal Tech folgendes macht:
    1.) Dateneingabe auf Webseiten durch den Verbraucher (Frontend-Dateneingabe) bzw. durch Sie!
    2.) Automatisierte Schadensfeststellung durch Backend-Datenbanken.
    3.) Computergenerierte Einschätzung der Wahrscheinlichkeit im Klageverfahren zu obsiegen.
    4.) Computergenerierte und standardisierte Korrespondenz mit den Beklagten. Dann Klage.


    Mit der Analyse wird es vielleicht noch klappen. Ob das aber angemessene und ordentliche Beratung ist, werden Sie dann später erfahren. Das Analyseergebnis erfahren Sie auch nur indirekt. Entweder übernehmen die den Fall und Sie dürfen Ihre Rechte abtreten oder die lehnen ab. Die Wahrscheinlichkeitsberechnung und das Ergebnis erfahren Sie nie. Einen Vergleich mit dem Versicherer werden Sie aber auf diesem Wege nicht umsetzen können. Es gilt dann "hopp" oder "top", Klage gewinnen oder Klage verlieren.


    Ich würde empfehlen, die Vor- und Nachteile nochmals abwägen. Ggf. ist ein "stationärer" Rechtsanwalt (Fachanwalt) die bessere Lösung.


    Mit besten Grüßen




    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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  • Beim Widerruf / Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wird ja häufig gesagt, dass nur Verträge aussichtsreich sind, die bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind. Diese Einschätzung scheint sich jetzt zu ändern. Offenbar sind auch zahlreiche Verträge ab 2008 angreifbar, das gilt auch für Rürup-Renten / Basis-Renten.


    Siehe hier:


    Widerruf einer Lebensversicherung: Auch Verträge nach 2007 aussichtsreich

  • Hallo zusammen,


    ich hole das alte Thema mal hoch.


    Ich habe drei Lebensversicherungen bei der Aspecta. Eine aus dem Jahr 2003 und zwei aus 2005.


    Ich habe die Verträge bei einem Anwalt überprüfen lassen.


    Dazu hat er mir folgende Beurteilung gegeben.


    Der Vertrag aus dem Jahr 2003 ist bedingt angreifbar. Dort steht fett gedruckt (und damit korrekt) Widerrufsbelehrung. Dann ist ein Teil der Widerrufsbelehrung fett gedruckt und der andere Teil nicht. Das ist angreifbar und könnte bei einer Gerichtsverhandlung als fehlerhaft angesehen werden. Weiterhin steht dort in der Widerrufsbelehrung „…nach Erhalt dieser Unterlagen…“. Hier hätten die drei Vertragsdokumente (der Versicherungsschein usw.) namentlich genannt werden müssen. Das ist nicht passiert und auch angreifbar.


    Ich habe die Möglichkeit zu klagen. Der Anwalt sagte mir aber auch, dass der Mehrwert nicht so extrem ist. Bei eingezahlten Beiträgen von 7.200 Euro liegt der Rückkaufswert bei 9.200 Euro. Trotz dass die Aspecta aufgrund der hohen Kostenquote stark in der Kritik steht, ist der Ergebnis aus seiner Sicht schon mal nicht schlecht. Die Anlage erfolgte in Aktienfonds.


    Weiterhin hat er berechnet, dass die Auszahlung bei ca. 11.500 Euro bei Widerruf liegen würde. Auf den Mehrwert wäre noch die Steuer zu zahlen, es gibt Prozesskosten (Rechtschutzversicherung ist bei mir vorhanden) und es gibt das Risiko, den Prozess zu verlieren.


    Ich habe mich nun gegen einen Widerruf entschieden.


    Wie ist eure Meinung zum Thema und hat schon jemand erfolgt den Widerruf erklärt?

  • Moin Zusammen,



    ich habe folgende Frage zu dem Tema Rückabwicklung von diesen Verträgen:


    Welche Rechtsschutzversicherungen kommen für die Kostenübernahme in Frage und gibt es bestimmte Außschlußklauseln auf die geachtet werden sollte.

    Sofern diese dann neu abgeschloßen wird ist ja eine Wartezeit einzuhalten oder gibt es Varianten ohne Wartezeiten?

  • Mittlerweile kannst Du keine Rechtsschutzversicherung mehr neu abschließen, die dann die Kosten eines Widerrufs einer bestehenden LV übernimmt. Die Versicherungen haben dieses Vorgehen in ihren Bedingungen (ARB) ausgeschlossen.

    Soll die Rechtsschutzversicherung also decken, muss sie bereits seit einigen Jahren bestehen. Wenn sie nach dem Abschluss der zu widerrufenden LV abgeschlossen wurde, dann darfst Du zudem nicht den neuen ARBs zugestimmt haben (diese sehen in der Regel vor, dass der Widerruf nur dann gedeckt wird, wenn die LV zum Zeitpunkt des Abschlusses der RSV bereits bestanden hat).

    Auf der sicheren Seite bist Du, wenn die RSV älter ist als die LV.

    Aus diesem Grund bieten einige Anbieter, die beim Widerruf begleiten auch teilweise ein Vorgehen auf Erfolgshonorar an, wenn der Kunde nicht selbst ein Kostenrisiko übernehmen will.

  • Ich bin gerade zufällig auf das Thema Widerruf LV gestoßen. Müsste auch noch einen alten Vertrag mit der Örag haben.


    Hat jemand Erfahrungen mit "älteren" (1998) MLP-Verträgen (Fondpolicen, heute Heidelberger Leben) bzw. über MLP-vermittelten Generali-LV? Hat sich das schon einmal jemand "durchgezogen"? Weiß jemand, ob hier ein Widerruf noch möglich ist und ob es - trotz Aktienentwicklung in den letzten Jahren + Steuervorteil - lohnt zu widerrufen?


    Es sind schon echt hohe Bearbeitungsgebühren, die von MLP / Heidelberger Leben immer abgezogen werden.

  • Weiß jemand, ob hier ein Widerruf noch möglich ist und ob es - trotz Aktienentwicklung in den letzten Jahren + Steuervorteil - lohnt zu widerrufen?

    Bevor du prüfst oder prüfen läßt, ob ein Widerruf möglich ist, solltest du den Vertrag bzw. die Verträge einfach einmal nüchtern bewerten.

    Liste dazu einfach die Beitragszahlungen und die Wertentwicklung und vergleiche diese Zahlen mit den garantierten und realistisch prognostizierten Werten zum Ablauf.

    Dann rechnest du mit dem Auszahlungsbetrag (bei einer fiktiven Kündigung) als Einmalzahlung in ein fiktives ETF-Depot...

    Und wenn du das Zahlenwerk hast, geht's weiter.

  • Also ich kann aktuell den erfolgreichen Widerruf einer vor Jahren bereits gekündigten Fonds-LV bei Heidelberger Leben verkünden.

    Habe dies für meine Nichte in Vollmacht durchgezogen.

    Abfolge:

    1. Einfach so Widersprochen, was HD Leben ablehnt
    2. VZ HH Gutachten eingeholt (6 Monate Dauer, gute Prognose ), HD-Leben mit den Argumenten konfrontiert, lehnt erneut ab und teilt mit :Ausdiskutiert.
    3. Einleitung Ombudsmannverfahren (Dauer 8 Monate), HD Leben nimmt Schlichtung an ohne Anerkennung Rechtspflicht

    Bei 13 T€ Gesamtprämie abzgl. 700€ BU- Risikobestandteile abzgl . 15€ bereits erhaltener Rückkauf ergibt sich nun noch ein weiterer Rückabwicklungsanspruch von 3000€


    :thumbup:

  • Bei der R+V Versicherung kannst du eine Rechtschutzversicherung mit dem Tarif "Comfort" abschließen mit dem Baustein "Kapitalanlagen". Diese hat allerdings eine Wartezeit von 12 Monaten. Somit kannst du erst zwölf Monate nach Abschluss der Versicherung klagen. Die Kosten liegen ja nach dem ob du Mitglied bei der R+V bist bei ca. 25 Euro monatlich zzgl. 150 Euro Selbstbeteiligung.


    Die Behauptung, dass Rechtschutzversicherungen diese Art der Leistung nicht mehr anbieten ist nicht richtig. Es machen lediglich nur sehr wenige Rechtschutzversicherungen.


    Ansonsten würde ich dir trotzdem zunächst den Gang über den Bankenombudsmann empfehlen, wie es tom70794 empfiehlt.

  • Guten Abend :)


    ich habe von meiner mittlerweile verstorbenen Mutter eine Lebensversicherung geerbt, welche sie auf meinen Namen abgeschlossen hat. Ich habe der Proxalto bereits im Juni und Juli eine Anfrage geschickt mit dem Finanztip-Fragebogen und um die fehlenden Werte gebeten, um mir so die Rendite zu berechnen. Hierauf habe ich jedoch keine Antwort erhalten, am Telefon wurde mir gesagt sie könnten zur Anfrage telefonisch keine Auskunft geben.


    Könnt ihr mir vlt eine Einschätzung geben, ob sich die LV renditetechnisch lohnt oder ein Widerruf die bessere Wahl wäre? Falls Widerruf würde ich die Verbraucherzentrale in Hamburg um eine Einschätzung ersuchen und mich dann an die Versicherung wenden?
    Leider habe ich nur die angehängten Dokumente, mehr haben wir bisher nicht dazu gefunden. Eine risikoarme Geldanlage ist bereits vorhanden, ich bin unter 30 Jahre alt.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Roxeda

  • Roxenda:

    Proxalto ist der Abwickler der vormaligen Generali Versicherung. Sprich Deine Mutter hat sich von der DVAG den Vertrag "vermitteln" lassen.

    • Du solltest vom Versicherer Proxalto dir Sämtliche Unterlagen aus der Abschlusphase zur verfügung zu stellen. Insbesondere auch das Anschreiben zur Übersendung der Police mit Widerrufsbelehrung. + Antrag + Policekopie + Bedingungen + Jahresschreiben
    • Warst Du zum Vertragsschluss schon 18?
    • Auf wessen Ableben wurde das Todesfall abgeschlossen?
    • Da 2002 abgeschlossen sollte Widerruf geprüft werden.
      https://www.vzhh.de/themen/ver…uefen-geld-zurueckholen-0
  • Moin @Roxeda ,

    zunächst mal mein Herzliches Beileid für Deinen Verlust.


    Ich habe Deine KLV mal durch einen Rechner geschickt. Ergebnis der Rendite siehst Du im Bild.

    Rendite einer Kapitallebensversicherung (zinsen-berechnen.de)

    2002 gab es eine Garantieverzinsung von 3,25% auf den Sparanteil der Versicherung. Dein Police scheint einen sehr hohen Gebührenanteil zu haben. <X

    Ich würde daher sehen, dass ich diese Versicherung abwickle. Entweder über einen Widerruf, was wohl am Besten wäre oder aber über einen erkauf bei einem Aufkäufer für KLV.

    Hier der redaktionelle Beitrag von Finanztip: Lohnt sich die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung mit Garantiezins noch? - Finanztip

  • Wobei die 1,1% derzeit aber doch ein recht guter Zins sind - klar, verglichen mit anderen LVen aus 2002 ist es wenig, aber ich stelle mir da immer die Frage, wie lege ich das Geld sinnvoller an.

    Andererseits, wenn ich herauslese, dass eine risikoarme Anlage schon da ist - dann raus mit dem Geld und rein in einen ETF.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist