Hundehalterhaftpflicht- Versicherung

  • Hallo


    @Franziska für die Autoren von „So versichern Sie Ihr Haustier“


    Ihre Bemerkungen zur Versicherungssumme für Vermögensschäden sind mindestens missverständlich. Ihr Beispiel Hund beißt Jemanden, der dann einen Einkommensausfall hat, ist ein sog. unechter Vermögensschaden. Die Darstellung im Finanztest- Artikel http://www.finanztip.de/haftpf…herung/vermoegensschaden/erläutert dies auch gut.


    Der unechte Vermögensschaden ist immer mitversichert und es gilt für das angeführte Beispiel die Versicherungssumme für Personenschäden. Nebenbei wären die von Ihnen empfohlenen 50 TEURO Vermögensschäden bei einem längeren Verdienstausfall auch ziemlich knapp.


    Ein richtig gutes Beispiel für einen echten Vermögensschaden im Bereich der Hundehalterhaftpflicht- Versicherung habe ich nicht. Deckschäden wären ggf. so ein Beispiel, die werden aber separat behandelt und fallen damit nicht unter den allgemeinen Begriff der Vermögensschäden.
    Die meisten Versicherer stellen eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden zur Verfügung, so dass die Diskussion auch etwas theoretisch ist.


    PS: Nicht der Hund haftet, sondern der Halter; deshalb Hundehalterhaftpflicht- Versicherung


    Gruß Pumphut

  • Hallo @Pumphut,
    habe etwas recherchiert und fogenden konstruierten echten Vermögensschaden gefunden:
    Jemand leint über einen längeren Zeitraum seinen Schäferhund vor einem Geschäft an.
    Dadurch bleiben die Kunden aus.Das schmälert den Gewinn des Geschäftsinhabers,der diesen
    Verlust bei dem Hundehalter geltend macht.Die HundeHV müsste sofern mitvers.entsprechenden
    Vers.Schutz bieten.
    Alles sehr theoretisch.


    Gruß
    trumpet