Die Unterhaltszahlungen an meine volljährige studierende Tochter, für die ich kein Kindergeld mehr erhalte, können im Jahr 2015 bis zu 8.472 € + Basiskrankenversicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden.
Die Zahlungen sind durch Kontoauszüge zu belegen.
Neben den Einzahlungen auf ihr Girokonto habe ich auch einen Teil der (vereinbarten) Unterhaltszahlungen in Höhe von 415 € in Abstimmung mit ihr direkt auf ihren Bausparvertrag eingezahlt.
Das Finanzamt will diese Einzahlung nun nicht als Unterhaltsaufwendung anerkennen:
„……Typische Unterhaltsaufwendungen sind Aufwendungen für Ernährung und Kleidung, sowie Gegenstände des täglichen Bedarfs. Auch Aufwendungen für die Krankheits- und Pflegeversicherung fallen darunter. Zahlungen auf ein Bausparkonto zählen leider nicht dazu…….“
Diese Sichtweise mag ich nun nicht wirklich glauben.
Es ist auch nicht so, dass diese 415 € zusätzlich sind. Denn insgesamt bleibe ich mit meinen Zahlungen noch unter den 8.472 € + KV.
Was tun?
berghaus 15.07.16