Höheres Darlehen = niedrigerer Zinssatz - clever oder Schnapsidee?

  • Hallo Zusammen,
    wir holen derzeit Vergleichsangebote für die Anschlussfinanzierung und Investitionen in Modernisierungen ein. Ein Teil von Letzterem ist KfW-förderfähig. Dabei ist uns aufgefallen, dass der Zinssatz für das Hypothekendarlehen der Bank um mehr als ein Drittel höher liegt, wenn wir einen Teil über die KfW finanzieren, als wenn wir den kompletten Bedarf über die Bank finanzieren.
    Ist es nun clever oder eher eine Schnapsidee, mehr Darlehen aufzunehmen als der aktuelle Bedarf, um einen deutlich günstigeren Zinssatz zu bekommen, das überschüssige Geld z. B. gestaffelt auf’s Tagesgeld-/Festgeldkonto zu legen und durch Sondertilgung dann die Restschuld des Bankdarlehens max. möglich zu minimieren?


    Angenommenes Musterbeispiel:
    70.000 € Finanzbedarf, davon 15.000 € KfW-förderfähig,
    Bankdarlehen 1,35 % bei (70.000 €) bzw. 1,86 % (bei 55.000 €), sollte sich nach Scoreprüfung noch verbessern
    KfW-Darlehen 0.75 %
    Auf unserem Tagesgeldkonto bekommen wir derzeit 0,7 %. Lt. Finanztest sind zahlreiche Festgeldangebote für 6 Monate bis 3 Jahre zu 0,8 % – 1,65 % zu bekommen.
    Beleihung <30%


    Herzlichen Dank für Einschätzungen zu unseren Überlegungen.



    Martin

  • Hallo Martin
    Das Errechnen der Kosten der Darlehen ist ja nun Fleissarbeit, die man in jedem Zinsrechnerportal bequem erledigen und gegeneinander rechnen kann. Man benötigt zumindest noch die Laufzeiten dazu, aber die wirst Du ja kennen...


    Was die Zinserträge angeht gibt es ja einige Unsicherheiten, so dass man dafür auch das Orakel fragen kann.


    Ich habe so eine Rechnung auch mal aufgemacht und fand am Ende, dass es selbst im besten Fall "mehr Stress als Einsparung" war.


    Wenn du es ausgerechnet hat, teil es doch hier mit, nützt vielleicht der einen oder dem anderen als Orientierung.


    Schönenn Sonntag!

  • Ja, werde ich mal im Detail durchrechnen und bei den Erträgen sehr konservativ dran gehen. Dann schauen wir mal, was dabei raus kommt. Da ich beruflich unterwegs bin, sehe ich zu, dass ich die Ergebnisse erst nächstes Wochenende hier posten kann.


    Ebenfalls einen schönen Sonntag!

  • Ebenfalls einen schönen Sonntag!

    Hallo Martin,


    zusätzlich zu den von dir richtigerweise genannten Punkten fällt mir noch Folgendes auf:


    1. Wie hoch sind die Kosten für den Energieberater, der die KfW Maßnahmen zertifiziert? Im Zuge dessen stellt sich auch die Frage, wie hoch der Aufpreis für die "KfW-Variante" der Modernisierungen ist? Evtl. kann man hier Abstand von dem KfW Programm nehmen. Durch die Kosten für den Energieberater und den zusätzlichen Materialaufwand (um den KfW Maßstäben zu entsprechen) lohnt sich das KfW Darlehen unter Umständen nicht.


    2. Bei welcher Bank soll das Darlehen aufgenommen werden? Zahlt die Bank das Geld "blanko", also ohne Nachweise aus? Ansonsten wird die Platzierung des Geldes auf dem Tagesgeldkonto schwer. Und, warst du bei einem Vermittler oder jeweils bei Einzelinstituten? Evtl. kann der Vermittler hier nochmal mehr rausholen.


    3. Häufig gelten die Angebote für Tagesgeldkonten mit den beworbenen Zinssätzen nur für einen kurzen Zeitraum (3-6 Monate). Danach gilt wird der Zinssatz nach unten angepasst. Darüber hinaus würde ich mir die Frage stellen, in wie weit bei max. 70.000 Euro Kreditbedarf ein Zinsunterschied von ca. 0,5% im Jahr wirklich ausschlaggebend ist. Im ersten Jahr wären es bei 70.000 Euro Kredit 350 Euro ersparte Zinsen, mit jedem Jahr wird die Ersparnis allerdings weniger.


    4. Insgesamt sehe ich es ähnlich wie amoryrabia. Mach dir nicht mehr Stress als nötig. Alles ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Da kannst du mit der ein oder anderen Stunde auf der Arbeit (evtl. bist du ja sogar Selbstständig) sicherlich mehr erwirtschaften.


    Vom Gefühl würde ich auch behaupten, zu zahlst auf 10 Jahre weniger Zinsen bei 1,86% für 55.000 Euro als bei 1,35% für 70.000 Euro. Einfach weil die Restschuld höher ist. Selbst wenn man dann noch die ersparten Zinsen auf dem Tagesgeldkonto gegenrechnet, wird vermutlich immer noch die 55.000 Euro Variante günstiger sein. Theoretisch musst du jetzt noch deine Sondertilgung von 15.000 Euro einberechnen, die sich bei 5% Sondertilgungsoption (3500 Euro) im Jahr auf 5 Jahre verteilt.


    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig bei deiner Entscheidung helfen. Sollten weitere Fragen auftreten, sehr gerne.


    Gruß


    Philipp

  • Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, das alles konkret im Vergleich zu rechnen. Wird auch dieses Wochenende noch nix werden. Muss erst das Vergleichsangebot der ING-DiBa auf unseren Kreditwiderruf prüfen (lassen).


    Danke dir BaufiPhilipp für Anmerkungen. Der Hinweis, gänzlich auf die KfW-Förderung zu verzichten ist nicht von der Hand zu weisen. Der Aufwand mit Förderung ist deutlich höher und die Bank ist nach Prüfung der Gehalts-, Vermögens-, Objektnachweise etc. und Vorliegens günstigeren Vergleichsangebote auf <1,3% bei 70.000 € runtergegangen.


    Allerdings finde ich das mit dem Verzicht auf KfW-Standards schon erschreckend. Der Heizungsbauer möchte auch lieber ohne KfW-Berechtigung. Er versuchte es uns mit dem deutlich niedrigerem Preis schmackhaft zu machen, weil er dann den hydraulischen Abgleich weglassen könne. Gerade den hydraulische Abgleich spürt man jedoch nachgewiesenermaßen durch Einsparungen im eigenen Geldbeutel viel mehr als z. B. die meisten Dämmmaßnahmen ... verrückte Welt…;-(

  • Das Darlehen von der ING-DiBa aus 2004 hatten wir rechtzeitig widerrufen, bevor der Gesetzgeber den Banken "ausgeholfen" hat, anstatt dass sie ihre Fehler aus den Jahren 2002-2010 selbst korrigiert haben.


    Die juristische Prüfung unseres Darlehensvertrags hat ergeben, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und daher unwirksam isti. Die Widerrufsbelehrung weicht demnach in mehreren Punkten von dem seinerzeit gültigen Belehrungsmuster ab und ist fehlerhaft, z. B.:


    - "Ich-Form"
    - nicht deutlich genug über den tatsächlichen zeitlichen Beginn der Widerrufsfrist belehrt
    - der „in Empfang genommene Darlehensbetrag innerhalb von zwei Wochen" zurück zu zahlen sei
    - weil nicht die ladungsfähige Hausanschrift des Unternehmens angegeben wird


    Ferner hätte, da der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, uns die sogenannten Informationen zum Fernabsatz ausgehändigt werden müssen. Die Widerrufsfrist hat alleine aus diesem Grund schon nicht zu laufen begonnen. Den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung aus 03/2004 habe ich am Ende mal angehängt.


    Wir sind an dieser Stelle wenig nachsichtig, da die ING-DiBa uns damals zu unserem finanziellen Nachteil beraten hatte. Wir benötigten nicht das kplt. Darlehen und anstatt uns eine Darlehensreduzierung anzubieten, sollte er noch vorhandene Darlehensanspruch durch die auflaufenden Zinsen aufgezehrt werden, Wir würden dabei die Nichtabnahmeentschädigung sparen. So haben wir über vier Jahre Bereitstellungszinsen bezahlt, bis wir die Darlehenssumme dann doch reduziert haben. Leider konnten wir dies „Fehlberatung“ später nicht mehr justiziabel nachweisen, da alles nur telefonische erfolgte. Von Kulanz wollte die ING-DiBa da leider auch nichts wissen. :(


    Zudem konnten wir dadurch nicht das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren in Anspruch nehmen, sonst wären wir schon seit zwei Jahren aus dem überteuerten Vertrag draußen!


    Sollten wir mit der ING-DiBa kurzfristig keine für uns akzeptable Lösung finden, werden wir den Fall mandatieren. Ein schon mehrfach erfolgreicher Fachanwalt hat uns bereits eingeplant, die Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nur Kosten, die nach Ablehnung des Widerrufs durch die Bank entstehen ;)


    Zum Glück sind wir dabei nicht unter Zeitdruck und können die anstehenden Modernisierungen auch über mehrere Jahre aus Eigenmitteln „zwischenfinanzieren“ :)







    WIDERRUFSRECHT


    ICH BIN DARÜBER BELEHRT WORDEN, DASS ICH AN DEN ANTRAG NICHT MEHR
    GEBUNDEN BIN, WENN ICH IHN INNERHALB EINER FRIST VON 2 WOCHEN WIDERRUFE.


    DER WIDERRUF MUSS KEINE BEGRÜNDUNG ENTHALTEN. ER KANN VON MIR IN
    TEXTFORM ERFOLGEN. TEXTFORM BEDEUTET, DASS ICH DIE WIDERRUFSBELEHRUNG
    DURCH URKUNDE PER POST ODER MIT HILFE EINES ANDEREN, EINE DAUERHAFTE
    WIEDERGABE DER ERKLÄRUNG IN SCHRIFTZEICHEN ERMÖGLICHENDEN
    KOMMUNIKATIONSMEDIUMS ABGEBEN KANN. DERARTIGE ANDERE
    KOMMUNIKATIONSMEDIEN SIND ETWA DAS TELEFAX UND DIE E-MAIL-NACHRICHT.


    FRISTLAUF


    DER LAUF DER FRIST BEGINNT MIT DEM ZEITPUNKT, IN DEM MIR DIESE
    WIDERRUFSBELEHRUNG IN TEXTFORM MITGETEILT UND MIR EINE VERTRAGSURKUNDE,
    MEIN SCHRIFTLICHER VERTRAGSANTRAG ODER EINE ABSCHRIFT DER
    VERTRAGSURKUNDE BZW. DES VERTRAGSANTRAGES AUSGEHÄNDIGT WURDEN. ZUR
    WAHRUNG DER FRIST IST ES AUSREICHEND, DASS ICH DEN WIDERRUF INNERHALB
    DER WIDERRUFSFRIST AN DIE UNTEN ANGEGEBENE ADRESSE ABSENDE.


    WIDERRUF BEI BEREITS AUSGEZAHLTEN DARLEHEN


    AUCH WENN ICH DAS DARLEHEN VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEREITS
    EMPFANGEN HABE, KANN ICH MEIN WIDERRUFSRECHT NOCH AUSÜBEN. WIDERRUFE ICH
    IN DIESEM FALLE MEINE AUF ABSCHLUSS DES DARLEHENSVERTRAGES GERICHTETE
    WILLENSERKLÄRUNG, SO MUSS ICH DEN IN EMPFANG GENOMMENEN DARLEHENSBETRAG
    INNERHALB VON ZWEI WOCHEN ZURÜCKZAHLEN. HABE ICH DAS DARLEHEN ZUERST
    EMPFANGEN UND DANACH WIDERRUFEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM WIDERRUF DER
    ERKLÄRUNG. HABE ICH ZUERST DIE ERKLÄRUNG WIDERRUFEN UND DANN DAS
    DARLEHEN EMPFANGEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM EMPFANG DES DARLEHENS.
    ZAHLE ICH DEN EMPFANGENEN BETRAG NICHT BINNEN ZWEI WOCHEN NACH ERKLÄRUNG
    DES WIDERRUFES ODER AUSZAHLUNG DES DARLEHENS ZURÜCK, SO GILT DER
    WIDERRUF ALS NICHT ERFOLGT.


    ADRESSAT DES WIDERRUFES


    DER WIDERRUF IST ZU SENDEN AN:
    ALLGEMEINE DEUTSCHE DIREKTBANK AG
    POSTFACH 110211
    60628 FRANKFURT
    FAX-NR.: 069 / 27 222 289
    E-MAIL: baufi-service@diba.de