Beerdigungskosten für Schwiegervater

  • Hallo,


    der Vater meiner Frau ist gestorben. Da kein Erbe vorhanden ist , sollen die Kinder die Beerdigung bezahlen. Meine Frau hat kein Einkommen , sie soll aber trotzdem die Beerdigung bezahlen. Kann ich als Schwiegerkind mit meinem Einkommen herangezogen werden ?


    Gruß Max

  • Die Bestattungspflichten sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.


    Bei geringfügigen Unterschieden je nach Bundesland trifft die Bestattungspflicht die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Dazu gehört Ihre Frau ohne Zweifel. Daneben ist auch die Witwe des Verstorbenen sowie Geschwister Ihrer Frau bestattungspflichtig - soweit vorhanden.


    Da Ihre Frau kein Einkommen hat, muss sie die Kosten aus ihrem Vermögen bezahlen. Sollte Ihre Frau auch kein Vermögen haben, müssen Sie die Kosten tragen. Dies begründet sich damit, dass Sie Ihrer Frau unterhaltspflichtig sind.


    So wie Ihre Frau keine Hartz-IV-Leistungen beantragen kann, so lange Sie als Ehemann über ein ausreichendes Familieneinkommen verfügen, so wird auch der Steuerzahler nicht für die Bestattung Ihres Schwiegervaters aufkommen.

  • @muc


    Beim Elternunterhalt werden die Schwiegerkinder ja spezifisch nicht herangezogen, oder? Warum dann bei Beerdigungskosten? Wie rechtfertigt sich das im Gesetz?


    Ich kann mir nur vorstellen, dass es um unterschiedliche Kostenarten geht... ?(