Elterngeld vs. Elternzeit - Teilzeit

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir nicht sicher, ob ich Elterngeld und Elternzeit in einen Topf werfe, stehe hier aber gerade auf dem Schlauch ;)


    Meine Frau hat zwei Jahre Elternzeit beantragt, das zustehende Elterngeld hat sie sich allerdings in 12 Monaten auszahlen lassen. Ich habe meine in dem Zeitraum auch meine beiden Vätermonate genommen.


    Unser Sohn ist nun 12,5 Monate alt und meine Frau hat das Angebot von ihrem Arbeitgeber erhalten, wieder in Teilzeit einzusteigen. Ich weiß, dass man wenn man Elterngeld bezieht, dies der Elterngeldstelle melden muss und dann eine Kürzung des Elterngeldes eintritt.


    Nun sind wir uns nicht sicher, ob wir das auch melden müssen. Ich setze gedanklich Elterngeld mit dem gewählten Elternzeitraum gleich und habe die Befürchtung, dass wir die Teilzeitbeschäftigung mit dem oben genannten Nachteil melden müssen.


    Bin ich auf dem Holzweg und wir haben nichts zu befürchten?


    Vielen Dank für jede Antwort!
    Christoph

  • Elterngeld kriegt man maximal für 12 + 2 Monate. Der Finanztip-Artikel sagt, das Elterngeld plus ist eine Ausnahme (das gibt's aber erst, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2015 kam):


    D"as Elterngeld Plus soll den früheren Wiedereinstieg in eine Teilzeitbeschäftigung für junge Eltern attraktiver machen. Elterngeld Plus kann bei Teilzeit bis 30 Wochenstunden doppelt solange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld. Es ist allerdings auch nur maximal halb so hoch, wie das Elterngeld ohne Tätigkeit. Aus einem Elterngeld Monat werden zwei Elterngeld Plus Monate. Eltern und Alleinerziehende können dies gleichermaßen nutzen, statt bisher maximal 14 Monate Elterngeld können sie in Teilzeit 28 Monate Elterngeld Plus erhalten. Bezug von Mutterschutzgeld wird allerdings auch hier angerechnet.
    Als Partnerschaftsbonus erhalten die Eltern auf Antrag jeweils vier zusätzliche Elterngeld Plus Monate, wenn beide in diesem Zeitraum zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Alleinerziehende können ebenfalls vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.



    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/elterngeld/#ixzz4EmCvaelK"


    Schau doch auch mal hier:


    http://www.finanztip.de/elternzeit/

  • Das mit den 12 Monaten klingt nach dem klassischen Elterngeld. Das wird bei Teilzeit gekürzt. Aber natürlich nur, wenn im Monat des Beschäftigungsbeginns überhaupt noch Elterngeld bezahlt wird. Ist das schon ausgelaufen gibt es auch nichts zu kürzen.


    Mit der Elternzeit hat das gar nichts zu tun. Wird diese vorzeitig beendet, hat das per se keine Auswirkung auf das Elterngeld. Sondern nur, wenn sie in einem Elterngeld classic Monat beendet wird. Denn das klassische Elterngeld ist ja auf Vollzeit ausgelegt und daher wird Arbeitseinkommen auch angerechnet.


    Daher sollte man wenn möglich erst nach dem Elterngeldzahlungszeitraum wieder anfangen zu arbeiten oder eben gleich Elterngeld Plus nehmen.

  • Hallo,


    wie die Vorredner schon sagten, ist für den Bezug von Elterngeld das Einkommen vor der Geburt des Kindes, sowie ggf. das Teilzeiteinkommen während der Elternzeit maßgebend.




    Da dies ein Finanzforum ist, geht es Ihnen wahrscheinlich primär um das Einkommen während der Elternzeit.


    Wie lange hat Ihre Frau insgesamt Elternzeit beantragt?


    Hat der ehemalige Arbeitgeber einer max. 30 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigung zugestimmt oder diese abgelehnt?


    Wie groß ist der Betrieb in dem Ihre Frau arbeitet?



    Abhängig von den Antworten, könnte es ratsam sein Teilarbeitslosengeld während der Elternzeit zu beantragen.


    VG


    Schopenhauer