Wann greift welches Widerrufsmuster

  • Hallo zusammen,


    mir stellt sich die Frage, wann welches Muster zum Widerruf greift.
    Im Text wird angeführt, dass wenn ein Vertrag in 2004 abgeschlossen wurde, das Muster aus 2002 gepürft werden sollte. Das ist für mich nicht ganz schlüssig.
    Bzw. wenn ich einen Vertrag am 11.10.2011 unterschrieben habe, welches Muster greift dann? Das Muster für 2011 ist vom 3.8.2011.
    Zweites Beispiel: Und wenn die Bank vom Wortlaut des Musters aus 2010 abweicht, da der Vertrag vom Januar 2011 ist, ist er dann gleich angreifbar?


    Dankeschön!

  • Hallo Gast,


    erstmal schön, dass Sie hierher gefunden haben!


    Ich bin zwar kein Expertin wie @Britta , aber ich denke, dass die Verträge ja immer auf dem Modell basieren, das zuvor im Umlauf war. Also z. B. wurde die Verträge 2004 auf dem Muster von 2002 basiert, die von 2004 und aufwärts auf dem von 2004 usw. Insofern sollte man wohl sicherheitshalber immer mit alles Vormodellen vergleichen.


    Allerdings zeigt die Erfahrung, auch bei uns in der Community, dass der Großteil aller Widerrufswilligen die Passagen mit einem Anwalt oder einer Fachberatung abklären muss. Und v. a. dass Prozesse eher die Regel als die Ausnahme darstellen.


    Viele Grüße


    Franziska

    • Offizieller Beitrag

    Oftmals sind es lediglich Worte oder kleine Sätze die ausschlaggebend sind für eine nichtige Widerrufsbelehrung, daher werden Sie um einen anwaltlichen Rat oder eine Konsultation nicht herumkommen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager