Schlichtungsstelle Fluggastrechte

  • Hallo,
    hat hier jemand bereits die Erfahrung mit der Schlichtungsstelle gemacht?
    Ich würde Air Berlin bzgl unsere Verspätung von 5 Stunden Düsseldorf - Miami
    erst selber mit dem Musterbrief anschreiben und dann die Unterlagen
    evtl an die Schlichtungsstelle weitergeben.
    Ich find aber nichts über Erfahrungen die aktuell damit gemacht wurden.
    Gruß
    Simone

  • Ich persönlich habe mit der Schlichtungsstelle noch keine Erfahrungen gemacht. Aus Recherchen zu einem von mir nebenberuflich betriebenen Internetblog über Fluggastrechte weiß ich, dass vor der Schlichtungsstelle zum einen keine 'faulen' Kompromisse geschlossen werden und zum anderen, dass rund 90 % der Fälle zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Nächte Woche sind unsere 2 Monate Wartezeit um.
    Dann geben wir die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle weiter.
    Andere Passagiere haben die Angelegenheit an einen Anbieter abgegeben und haben
    bereits Ihr Geld - Bearbeitungsgebühren bekommen.
    Bin gespannt was uns die Schlichtungsstelle mitteilt bzw. wie lange das ganz Dauert.
    Werde die Antwort hier mitteilen.
    Gruß
    Simone

  • 1.
    Die Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. dauern ca.1/4 Jahr.
    2.
    Wenn andere Passagiere ihr Geld schon unter Zuhilfenahme eines kostenpflichtigen Prozeßkostenfinanziereres, sicherlich außer- bzw. vorgerichtlich, bekommen haben, dann spielt dies für das eigene Verfahren keine Rolle. Hier ein Beispiel: 'Für ein- und denselben Heraklion-Flug mit 'Condor' der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.
    Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen: "Jeder Fall wird einzeln geprüft. Im Zweifelsfall wird eine gütliche Einigung mit dem Passagier angestrebt."
    Zehn Urteile reichen offenbar noch nicht für eine gütliche Einigung. Condor zwingt die Steinmanns, tatsächlich ihre Entschädigung als elfte Partei nochmal vor Gericht einzuklagen - für ein und denselben Flug.' Quelle: daserste

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Nur zur Info.
    Heute habe ich die Angelegenheit Flugverspätung an die Schlichtungsstelle weitergeleitet.
    Ich habe direkt eine Eingangsbestätigung erhalten und binnen 14 Tagen erhalte ich weitere
    Nachrichten.
    Mal sehen wie es läuft.
    Gruß
    Simone

  • So ich habe heute mal mit der Schlichtungsstelle telefoniert.
    Air Berlin antwortet auch nicht auf die Schreiben von der Schlichtungsstelle.
    Jetzt geht das 3. Schreiben an Air Berlin.
    Wir haben jetzt vereinbart das ich noch 4 Wochen warte.
    Dann bleibt wahrscheinlich doch nüchtern der Gang zum Anwalt .
    Gruß
    Simone

  • Besten Dank für den Zwischenbericht. - Halte uns bitte weiter auf dem laufenden.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • So Air Berlin hat der Schlichtung zugestimmt.
    Jetzt sind wir mal gespannt wie lange das jetzt noch mit der Überweisung des Betrages dauert,
    Lt. SÖP kann das noch einige Zeit dauern bis Air Berlin sich bei uns meldet.
    Gibt es dazu evtl Erfahrungswerte?
    Gruß
    Simone

  • @'Urlaub
    Danke, daß du uns immer auf dem laufenden hältst (macht leider hier nicht jeder).
    Persönlich habe ich keine Erfahrungen über die die Dauer des Schlichtungsverfahrens - aus Recherchen für meinen
    Fluggastrechte-Blog weiß ich, daß die Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ca. drei bis vier Monate dauern (euer nächstes Urlaubsgeld kommt also nicht ganz so schnell wie vielleicht erhofft...).
    Hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab, u. a., wie sehr die bei der soep zur Zeit aufgelastet sind und wie schnell sich Air Berlin zur Sache äußert (bislang habe die ja nur ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bekundet..

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Habe mich falsch ausgedrückt.


    Da nun beide Seiten der Schlichtungsempfehlung zugestimmt haben, ist diese damit Gegenstand einer vertraglichen Einigung.
    Heißt für mich soviel ich muss nur noch auf die Zahlung warten.
    Gruß
    Simone

  • Habe mich falsch ausgedrückt.


    Da nun beide Seiten der Schlichtungsempfehlung zugestimmt haben, ist diese damit Gegenstand einer vertraglichen Einigung.
    Heißt für mich soviel ich muss nur noch auf die Zahlung warten.

    Richtig. Genauso ist es! - Dann natürlich Gratulation!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo,


    ich habe mich ebenfalls an die Schlichtungsstelle gewandt.


    Durch eine Verspätung unseres Fluges aufgrund von langer Wartezeit auf die Enteisung der Triebwerke (fan blade deicing), haben wir unseren Anschlussflug verpasst. Swiss lehnt die Entschädigung ab, da es sich angeblich um außergewöhnliche Umstände handelt.


    Ich bin gespannt, was sich nun durch die Schlichtungsstelle ergibt und werde mich wieder melden.


    Viele Grüße
    Lisa


  • ich habe mich ebenfalls an die Schlichtungsstelle gewandt.


    Durch eine Verspätung unseres Fluges aufgrund von langer Wartezeit auf die Enteisung der Triebwerke (fan blade deicing), haben wir unseren Anschlussflug verpasst. Swiss lehnt die Entschädigung ab, da es sich angeblich um außergewöhnliche Umstände handelt.


    Ich bin gespannt, was sich nun durch die Schlichtungsstelle ergibt und werde mich wieder melden.

    Von wo nach wo sollte geflogen werden? - Wie groß war die Verspätung am Endziel? - Handelte es sich um ein durchgehendes Ticket oder zwei einzeln erworbene Ticket für den Zubringer- und den Anschlussflug?

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Von München nach Valencia mit 2-stündigem Zwischenstopp in Zürich. Es handelte sich um ein durchgehendes Ticket und die Verspätung am Endziel betrug 24 Stunden.


    Die Enteisung fand in München statt und hat so lange gedauert, dass wir den Anschlussflug in Zürich verpasst haben.

  • Von München nach Valencia mit 2-stündigem Zwischenstopp in Zürich. Es handelte sich um ein durchgehendes Ticket und die Verspätung am Endziel betrug 24 Stunden.


    Die Enteisung fand in München statt und hat so lange gedauert, dass wir den Anschlussflug in Zürich verpasst haben

    Das sieht ja erfolgversprechend aus. Die Swiss ist Mitglied im Trägerverein der deutschen Schlichtungsstelle und die deutsche Schlichtungsstelle ist zuständig, da der Abflug von Deutschland aus erfolgte.
    Bezüglich Enteisung war die Rechtsprechung um ca. 2007 uneinheitlich, ob dies ein außergewöhnlicher Umstand sei oder nicht. Die neuere Rechtsprechung geht davon aus, daß dies kein außergewöhnlicher Umstand ist und somit die Airline nicht von der Pflicht befreit wird, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Hier zwei Urteile: http://reise-recht-wiki.de/ent…3587-13-ag-frankfurt.html und ein obergerichtliche Urteil: http://openjur.de/u/660539.html .
    Auch wenn die Verspätung am Zwischenlandeziel noch innerhalb der von der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung' gezogenen Grenzen liegt, so kommt es gem. EuGH- Rechtsprechung immer auf die Verspätung am Endziel an. Insofern liegt hier eine sogen. 'Große Verpsätung' von über drei Stunden vor.
    Die direkte Luftlinie von München nach Valencia beträgt unter 1.500 km. Insofern beträgt die Ausgleichsleistung EUR 250,- pro Passagier. Die Luftlinie wird nicht über Zwischenlandeziele berechnet.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Auf das zweite von dir erwähnte Urteil habe ich Swiss in meinen Schreiben auch hingewiesen. Swiss ist darauf nicht weiter eingegangen.


    Ich bin auch von 250 € pro Person ausgegangen sowie zusätzlich 40 €, da wir den Mietwagen aufgrund der Verspätung an einem Feiertag abholen mussten und dies vom Mietwagenverleih dann extra berechnet wurde.