Erfahrungen mit Unister (fluege.de, Ab-in-den-Urlaub)

  • Vor ein paar Tagen meldete die Unister Holding Insolvenz an, es folgte der Insolvenz-Antrag der Unister GmbH und von Urlaubstours, einer Tochtergesellschaft. Unister ist vor allem bekannt für fluege.de und ab-in-den-urlaub.de.


    Was Reisende, die über ein Unister-Portal gebucht haben, wissen müssen, haben wir im Finanztip-Blog zusammengefasst.


    Wie bewerten Sie Unister?

  • Rückmeldungen zu Unister aus dem Finanztip-Blog


    "Sehr geehrte Damen u. Herren,


    ich weiss nicht ob Sie mir einen guten Rat geben können. Dummerweise hatte ich kurz vor der Insolvenz noch eine Hotel-Buchung bei Urlaubstours gemacht. Nun ist der Reisepreis fällig. Ich habe ein ungutes Gefühl zu zahlen, da ich nunmehr das Vertrauen verloren habe. Am liebsten würde ich zurücktreten aber die rufen 80% Stornokosten auf (wo andere 25% nehmen) für einen Termin in 2 Monaten. Gestern kam nun auch noch ein merkwürdiges Schreiben per Mail von urlaubstours.eu, wo man mir versichert, daß die Reise „..garantiert, wie gebucht, stattfinden wird.“
    Merkwürdig finde ich nur, dass der Reisepreis nun auf ein anderes Konto als in der Rechnung ursprünglich angegeben überwiesen werden soll. Außerdem unterschreibt nicht jemand von Urlaubstours oder der Insolvenzverwaltung sondern der Geschäftsführer der „REISEGARANT“ GmbH. Dort habe ich mich schon per Mail hingewandt um mir die Echtheit der Garantiererklärung bestätigen zu lassen. Bislang allerdings ohne Antwort.
    Mag ja sein, daß alles seine Richtigkeit hat, doch nach allem was man so hört ist ein gesundes Mißtrauen sicher angebracht.
    Wie würden Sie mir raten, zahlen oder noch abwarten?


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen"


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    "Hallo Uwe,


    alles richtig gemacht! Nachfragen schadet nicht. Kleiner Tipp: Bei Reisebuchung erhalten Sie einen Reisepreissicherungsschein. Der garantiert, dass die Reise wie geplant stattfindet.
    Bei Überweisung an eine dritte Partei im Bunde wären wir auch skeptisch. Fragen Sie ggf. nach und lassen Sie sich bestätigen, an wen die Zahlung geht."


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    "Sehr geehrte Damen u. Herren,
    vielen Dank für die Antwort. Den Sicherungsschein habe ich natürlich erhalten. Darauf steht aber, daß die Haftungssumme auf 110Mio.€ begrenzt ist. Da man als Kunde ja nie weiß wie groß die Ausfälle bei dem Veranstalter tatsächlich sind, bleibt auf jeden Fall auch damit ein Restrisiko. Außerdem werden nach dem Wortlaut des Sicherungsscheins Zahlungen erst im Folgejahr, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist, erstattet.
    Mittlerweile ist auf der Webseite http://www.urlaubstours.de der Vorgang über das oben berichtete Drittkonto veröffentlicht. Es handelt sich hierbei wohl um ein Treuhandkonto. Im letzten Satz findet sich auch der Hinweis, warum ich wahrscheinlich keine Antwort dazu von der „REISEGARANT“ GmbH direkt zu erwarten habe.
    Da das ganze doch nun einen eher offziellen Eindruck macht, sieht es für mich so aus, als dass ich nun zahlen muß. Etwas flau ist mir dabei schon im Magen. In einigen Wochen kann ich Ihnen berichten ob das Reiseversprechen eingelöst wurde.
    Drücken Sie mir bitte die Daumen.


    Mit freundlichen Grüßen"


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    Uns geht es genauso. Sonntags gebucht, Montags die Nachricht von der Insolvenz. Bezahlt haben wir nicht (Urlaubtours wollte bis auf 88 Euro den gesamten Reisepreis von ca. 1800 EUR sofort, was laut Urteil des BGH unzulässig ist, das gilt auch für die zu hohen Stornogebühren – geklagt hatten Verbraucherzentralen). Wir haben inzwischen storniert und warten ab, was kommt (ggf. Anwalt).


    Auch wir sollten das Geld nun auf ein anderes Konto überweisen, wobei der „Geschäftsbrief“, ein in der E-Mail angehängtes, gescanntes PDF und auch bei uns von „Reisegarant“ – nicht einmal die geforderten Pflichtangaben enthielt (kein Absender außer einem Logo, dass jeder kopieren kann, keine Kontaktdaten, keine Angaben zur Gesellschaftsform oder Geschäftsführung, keine Steuernr. etc.). Tatsächlich haben, wie in Meldungen zu lesen war, Urlauber am Urlaubsort nachzahlen müssen, weil Urlaubtours die Reisekosten nicht überwiesen hatte.


    Sicherungsschein: Der Sicherungsschein garantiert, dass die Versicherung für die Durchführung der Reise aufkommt – solange der Veranstalter nicht insolvent ist. Sollte die Reise nicht zustande kommen, bekommen Kunden lediglich ihr Geld zurück. Die schiere Rückerstattung des Geldes ist aber kein Ersatz für entgangenen Urlaub. Kurzfristig neu ansetzen lässt sich der nämlich schon aus Zeitgründen nicht. Der Urlaub 2016 ist dann Geschichte. Hinzu kommt: die Rückerstattung der Reisekosten erfolgt natürlich nicht „per Kopfdruck“, sondern ist – wie ich nach Anruf bei der zuständigen Versicherung (vom Anrufbeantworter) erfahren konnte, mit einem nicht unbeträchtlichen Schreibaufwand/Beibringung von Nachweisen etc. verbunden. „Sicher“ und „kundenfreundlich“ ist doch wohl etwas anderes…